1. Fähre bleibt am Ufer

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    LANDKREIS (mk). Seit dem 24. Dezember bleibt die Fähre in Großenwieden bis zum 23. Januar am Ufer. Grund für diese einmonatige Außerbetriebnahme ist eine neue gesetzliche Regelung, wonach die Fähre nicht mehr allein durch einen Fährmann gefahren werden darf. In der derzeitigen Personalsituation kann dieser Bestimmung nur mit Einschränkungen entsprochen werden. Um den Bedingungen für einen ordnungsgemäßen Fährbetrieb gerecht zu werden, soll eine nötige zwei Kraft an Bord nun durch eine dauerhafte technische Lösung ersetzt werden. Mit der soll erreicht werden, dass die Fähre festmachen kann, ohne dass ein Fährmann von Bord muss.

    Für die motorgetriebene Gierseil-Fähre ist zurzeit der Test einer technischen Variante In Vorbereitung. Bei positivem Testverlauf sollte mit der Umsetzung noch vor Weihnachten begonnen werden, sofern die Witterungsverhältnisse und der Wasserstand dies zulassen. Das letzte Wort hat dann die Schifffahrtsuntersuchungskommission, die der Vorrichtung und der Rückkehr zum "1-Mann-Betrieb" zustimmen muss. Ziel ist es, so bald wie möglich wieder einen ordnungsgemäßen Fährbetrieb ohne Ausfallzeiten zu gewährleisten.

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