1. Neues Bundesteilhabegesetz startet im Januar Landesbeauftragte: Baustein der "Teilhabeberatung" jetzt aktiv mit den Betroffenen gestalten

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    LANDKREIS (gr). Nun fehlt nur noch die Unterschrift vom Bundespräsidenten – dann wird das Bundesteilhabegesetz in mehreren Stufen ab 2017 in Kraft treten. Menschen mit Behinderungen haben bis zuletzt Änderungen gefordert, die Länder haben weitere Vorschläge eingebracht. "Die Korrekturen und Verbesserungen am Bundesteilhabegesetz, die in letzter Minute vorgenommen wurden, zeigen, dass die Stimme der Menschen mit Behinderungen Gewicht hat", betonen Petra Wontorra, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, und ihre Kolleginnen und Kollegen aus Bund und den anderen Bundesländern. Wontorra mahnt an, dass das Gesetz längst nicht alle Probleme löse und dass weitere Schritte festgelegt werden müssten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. "Als Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern werden wir eine Weiterentwicklung des Teilhaberechts für Menschen mit Behinderungen in den kommenden Jahren weiter begleiten und einfordern." Die Beauftragten sind sich ebenfalls einig, dass die neu einzuführende unabhängige Teilhabeberatung ein wichtiger Baustein ist, bei deren Ausgestaltung die Beauftragten und die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen von Anfang an zu beteiligen sind. "Das Ziel einer inklusiven Gesellschaft ist noch nicht erreicht. Mit Mut und Ausdauer aller Beteiligten ist es jedoch erreichbar", so Petra Wontorra in ihrer Stellungnahme.

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