1. "Letzter Baustein" im Opferrechtsgesetz

    Zeugen haben nach der Reform ein Recht auf Beistand in Vernehmungen und Verhandlungen / Belastungen reduzieren

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    BÜCKEBURG (sk). Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Regelungen bei der Psychosozialen Prozessbegleitung hat die Opferhilfe Niedersachsen zu einer Infoveranstaltung mit anschließender Diskussionsrunde in das Landgericht Bückeburg eingeladen. Thema waren im Speziellen die ab 1. Januar 2017 in Kraft tretenden Bestimmungen im Rahmen des 3. Opferrechtsreformgesetzes. Danach haben Opfer von Straftaten in Zukunft ein Recht auf Beistand bei Ermittlungsvernehmungen und Hauptverhandlungen.

    Juliane Frank und Dagmar Behrens vom Opferhilfebüro Bückeburg zeigten sich erleichtert über die Entwicklungen in der Psychosozialen Prozessbegleitung, auch wenn es "ein langer Weg" bis dahin gewesen sei. Sie sind sich sicher: "Die neuen Regelungen dabei helfen, die Belastung von Opfern von Straftaten zu reduzieren." "Lange Zeit ist die hohe physische und psychische Belastung von Opferzeugen bei Gerichtsprozessen nicht wahrgenommen worden", berichtete Landgerichtspräsidentin Eike Höcker. Erst in den letzten Jahrzehnten sei diese Thematik mehr in den Fokus gerückt. Inzwischen würden immer mehr Menschen die vorhandenen Hilfsangebote annehmen und von der Prozessbegleitung profitieren. Ebenso wie Behrens, Frank und Höcker lobte Oberstaatsanwalt Frank Hirt (Vorsitzender des Opferhilfebüros Bückeburg) die reibungslose Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Behörden und dem Opferhilfebüro. Stets habe man ein offenes Ohr füreinander. Landgerichtspräsidentin Höcker bezeichnete die gute Kooperation, die seit der Bürogründung im Jahre 2002 besteht, geradezu als "Tradition". Staatssekretärin Stefanie Otte vom Niedersächsischen Justizministerium unterstricht noch einmal die Wichtigkeit der psychosozialen Prozessbegleitung. "Sie dient der Unterstützung von Opfern von Straftaten und beinhaltet die professionelle Betreuung sowie Unterstützung der durch eine Straftat Verletzten. Dazu gehört zum Beispiel die Aufklärung über den Ablauf des Strafverfahrens und die Rolle als Zeugin oder Zeuge. Es geht im Kern darum, die Verletzten so weit wie möglich in ihrer Aussagefähigkeit und damit in ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge zu stärken und gleichzeitig die Konfrontation mit dem Beschuldigten abzufedern." Es sei dem Ministerium aber nicht nur ein großes Anliegen, die Rechte von Opfern zu stärken. Man arbeitete mittlerweile auch daran, dass bereits im Vorfeld von Straftaten Informationen über Hilfsmöglichkeiten besser in der Gesellschaft verankert würden. Nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft sollten über derartige Kenntnisse verfügen. "Neben der psychosozialen Prozessbegleitung ist es ebenfalls wichtig, unabhängig von der Gefahrenlage derartige Informationen in der Gesellschaft zu streuen, damit bereits das Umfeld dem Opfers einer Straftat oder einer Verletzung entsprechende Informationen über Möglichkeiten der Hilfe geben kann", so Otte. Die Hauptreferentin Dagmar Freudenberg (Staatsanwältin und Leiterin der Fachstelle Opferschutz des Landespräventionsrates Niedersachsen) erläuterte schließlich in ihrem Vortrag "3. Opferrechtsreformgesetz und die Implementierung der Psychosozialen Prozessbegleitung"über die wichtigsten Details der Neuregelungen. Dabei nannte sie das Gesetz "einen letzten Baustein in einem rechtlichen Rahmen um die Zeugen zu schützen". Sie selbst habe zu Beginn ihrer staatsanwaltlichen Tätigkeit Anfang der 1980er Jahre einen anderen Umgang mit Opfern und deren Familien erlebt. "Damals galten sie nur als objektive Beweismittel und wurden nicht als Menschen wahrgenommen. Das war oft nicht schön." Zwar könnten durch die jetzigen Regelungen keine Straftaten endgültig verhindert werden, so Freudenberg. "Aber wir können uns jetzt besser darum bemühen, die Verfahren und Befragungen für die Opfer von Straftaten zu begleiten und erträglicher zu machen." Foto: sk

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