BAD NENNDORF (lz). Am Freitag, dem 2. Dezember, gegen 13 Uhr, wurde die Bad Nenndorfer Polizei in eine örtliche Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge gerufen. Dort war wie spätere Ermittlungen ergaben ein 24-jähriger Flüchtling, der zusammen mit seiner Frau und seinem Sohn in der Unterkunft wohnt, nach einem telefonischen Streit mit seiner Frau handgreiflich geworden. Ehefrau und Sohn befanden sich nicht vor Ort.
Der 24-Jährige soll eine 51-jährige Mitarbeiterin des Flüchtlingsheims mit einem Küchenmesser bedroht haben. Das Messer konnte ihm jedoch durch einen weiteren, 48-jährigen Mitarbeiter der Unterkunft abgenommen werden. Dieser wurde dabei an der Hand verletzt. Nach Ankunft der Polizei verhielt sich der Beschuldigte, welcher der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ruhig. Aufgrund der Gesamtumstände wurde der Beschuldigte auf der Polizeiwache ärztlich begutachtet und anschließend wegen möglicher Eigen- und Fremdgefährdung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Gegen ihn wurde außerdem ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung eingeleitet.