1. Termin für künftige i-Männchen

    Anmeldung zur Grundschule am 3./4. November

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    Lemgo. Nach den Herbstferien gilt auch in diesem Jahr wieder, dass die Erziehungsberechtigten ihre im kommenden Jahr schulpflichtig werdenden Kinder für das Schuljahr 2017/2018 in einer Grundschule anmelden. Alle Kinder, die bis zum 30. September 2017 das sechste Lebensjahr vollenden und die Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, werden am 1. August 2017 schulpflichtig. Sie sin d von den Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter bei einer Grundschule anzumelden.

    Kinder, die nach dem oben genannten Termin das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Über die Anträge entscheidet die Schulleitung. Für die städtischen Grundschulen sind die Sekretariate zu folgenden Zeiten offiziell hierfür besetzt: Donnerstag, 3. November, von 9 bis 13 Uhr, sowie Freitag, 4. November, von 9 bis 18 Uhr. Die Schulen sind: Grundschule am Schloss, Güldene Mine 1, Telefon 05261/98630; Grundschule Kampstraße, Kampstraße 4, Telefon 05261/7798990; Grundschule Südschule, Am Stiftsland 8, Telefon 05261/97620; Grundschule Lemgo-West, Bielefelder Straße 164, Telefon 05261/96720; Grundschule Kirchheide, Wilhelm-Stölting-Weg 12, Telefon 05266/94930. Die Erziehungsberechtigten der anzumeldenden Kinder erhalten in der Regel (erfasst sind die Kinder, die am 15. August 2016 mit Wohnsitz in Lemgo gemeldet waren) von der nächstgelegenen Schule noch eine gesonderte Mitteilung. Die nächstgelegene Schule regelt sich durch die Schülerfahrkostenverordnung und ist diejenige Schule, die für die Kinder entweder fußläufig (nicht mehr als zwei Kilometer), mit zumutbarem Linienverkehr oder durch eingerichtete Schülerspezialverkehre zu erreichen ist. Alle anderen Eltern, auch die der Kinder die auf Antrag eingeschult werden sollen, werden gebeten, sich vor der Anmeldung mit der gewünschten Grundschule in Verbindung zu setzen. Die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) ist bei der Anmeldung vorzulegen.

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