1. Verbraucher haben mittlerweile bessere Chancen, gegen Kreditinstitute vorzugehen Vortrag über den Umgang mit Banken / Grundsatz von anleger- und objektgerechter Beratung

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    BÜCKEBURG (sk). Mit einem "gesellschaftlich-pragmatischen" Thema hat sich jüngst eine Veranstaltung der Senioren-Union Bückeburg befasst. Auf Einladung der Union referierte der Rechtsanwalt und Notar Karsten Martens im Bückeburger Le-Theule-Saal über "Rechtsfragen im Umgang mit Kreditinstituten". Ein "etwas heikles" Thema, so der Unions-Vorsitzende Friedrich Pörtner, das aber für den Einzelnen durchaus "interessant und wichtig" sei.

    In seinem Vortrag veranschaulichte Martens die teilweise recht komplexe Materie mit vielen Beispielen aus der Praxis und hatte vor allem den Verbraucherschutz im Blick. So wies der Vorsitzende des Anwaltsvereins im Landgerichtsbezirk Bückeburg auf die Aufklärungspflicht der Banken bei der Anlageberatung und Anlagevermittlung hin. "Hier gilt der Grundsatz der anleger- und objektgerechten Beratung", sagte Martens. Die Institute seien verpflichtet, über Risiken wie Totalverlust, Ersatzansprüche und das Währungsrisiko aufzuklären. Geschehe dies nicht, könnten Verbraucher wie im Falle der Deutschen Bank Schadensersatz verlangen. "Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass die Gerichte den Banken kritischer gegenüberstehen", wusste der 68-Jährige zu berichten. "Mittlerweile haben wir bessere Chancen gegen die Kreditinstitute vorzugehen." Beim Thema Online-Banking machte Martens darauf aufmerksam, dass in den Geschäftsbedingungen der Banken oft unwirksame Klauseln enthalten seien. So müssten die Institute trotz entsprechender Formulierungen für Unterbrechungen und Beschränkungen des Zugangs zum Online-Service auch bei grobem Verschulden haften. Ebenso hätten Banken kein Recht den Online-Zugang ihrer Kunden jederzeit zu sperren. Abschließend hatte der Rechtsanwalt noch einen Tipp für VW-Anleger: Wer Wertverluste aufgrund der stark gefallen Kurse durch den VW-Skandal zu verzeichnen habe, der könne Schadensersatz verlangen. Schließlich seien die Kurse wegen der verspäteten Mitteilungen über die Abgaswerte um gute 30 Prozent gefallen. Die besten Chancen räumte er Anleger ein, "die zwischen September 2013 und 18. September 2015 Aktien von Volkswagen im Depot hatten". In diesem Fall sei eine Klage sehr erfolgversprechend. Foto: sk

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