1. Beermann kritisiert geringe Abschöpfung

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    NIENBURG (mk). Der Bundestagsabgeordnete Maik Beermann (CDU) erklärt zur Verlängerung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes: "Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stellt der Bund in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um in finanzschwachen Kommunen Investitionen zu fördern. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein unserer kommunalfreundlichen Politik in der Union." Die Laufzeit des Gesetzes müsse um zwei Jahre bis 2020 verlängert werden, um den ordnungsgemäßen Mittelabfluss sicher zu stellen. Dies werde teilweise leider so interpretiert, dass die Not in den Kommunen doch nicht so groß sein könne, wenn sie nicht in der Lage seien, dieses Geld zügig zu nutzen. "Eine solche Interpretation halte ich jedoch für falsch. Tatsache ist, dass unser Bundesgesetz durch die Länder umgesetzt werden muss. Die Länder definieren, welche Kommunen als finanzschwach gelten und für welche Nutzungszwecke, die der Bund anbietet, das Geld tatsächlich eingesetzt werden darf. Diese Umsetzung durch die Länder und die konkrete Handhabung des Programms sieht in den Bundesländern sehr unterschiedlich aus."

    So hätten die drei unionsgeführten Länder Bayern, Saarland und Sachsen bereits bis zum 30. Juni 2016 alle zur Verfügung stehenden Bundesmittel durch Projektzusagen in den Kommunen binden können. Andere, insbesondere rot-grün regierte Länder wie Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, hätten erst acht oder zehn Prozent der Mittel durch Projektzusagen gebunden. "Die niedersächsische Landesregierung verschläft hier Investitionsgelder in Millionenhöhe für die Kommunen", so Beermann. Insgesamt stehen Niedersachsen 327,5 Mio. Euro an Bundesbeteiligungen für Projekte zur Verfügung. Abgerufen wurden erst 34,2 Mio. Euro, gerade 10,4 Prozent. Während in Bayern die Mittel zu 100 Prozent für 629 Projekte ausgeschöpft wurden, sind in Niedersachsen bislang nur 168 Projekte vorgesehen gewesen. "Hier muss das Land offensiver mit den Kommunen kommunizieren, denn die Entscheidungen, welche Maßnahmen aus Fördermitteln der Investitionspauschale umgesetzt werden, trifft jede Kommune in eigener Verantwortung anhand von Rahmenbedingungen. Das Land bestimmt vorab, welche maximale Summe eine Kommune erhalten kann. Lediglich 22 Kommunen gelten in Niedersachen nicht als "finanzschwach". Sämtliche Landkreise können Gelder aus dem Fördergesetz beantragen. Hier steckt also viel Potential, welches wir nicht ungenutzt lassen sollten."

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