1. Vormünder übernehmen die Aufgaben der Eltern

    Regelmäßige offene Sprechstunde im Angebot / Das Jugendamt baut ein Netzwerk zur offenen Kommunikation auf

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    LANDKREIS (gr). Kinder, deren Eltern unbekannten Aufenthaltes, verstorben oder aus anderen Gründen an der Ausübung ihres Sorgerechtes gehindert sind, bedürfen eines Vormundes. Als gesetzlicher Vertreter der Kinder übernimmt der Vormund die elterlichen Pflichten. Er entscheidet damit unter anderem, wo das Kind leben soll, über die Schullaufbahn, ob es operiert werden darf und sorgt in vielen Fällen durch Antragstellung bei Behörden auch für den Lebensunterhalt des Kindes.

    Auf Einladung des Jugendamtes des Landkreises fand im Großen Sitzungssaal des Kreishauses eine gut besuchte Informationsveranstaltung für ehrenamtliche Vormünder sowie an diesem Amt Interessierte statt. Hans-Ulrich Born, Leiter des Jugendamtes, führte mit Zahlen, Daten und Fakten unterlegt in das Thema ein und stellte den durch den Flüchtlingszustrom wachsenden Bedarf insbesondere an ehrenamtlichen Vormündern dar. Rechtsanwältin Jutta Wilkening und Rechtsanwalt Dietmar Weyland, Stadthagen, berichteten anschaulich und ebenso authentisch aus der Praxis im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Zu den rechtlichen Grundlagen und im Vorfeld erbetenen Fragen folgten Ausführungen von Mitarbeitern des Jugendamtes. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfuhren Näheres über die Aufgaben eines Vormundes und das Prozedere, vom Gericht bestellt zu werden. Eine rege Frage- und Antwortrunde rundete die Veranstaltung ab. Um künftig den gezielten Austausch zwischen Praktikern und Interessierten zu ermöglichen, wird durch das Jugendamt ein Netzwerk aufgebaut. Ausliegende Kommunikationsbögen wurden gut angenommen. Seit Montag, dem 10. Oktober, bietet das Jugendamt zudem an jedem zweiten Montag im Monat in der Zeit von 15.30 bis 17 Uhr eine offene Sprechstunde im Raum 211, Kreishaus Stadthagen, zu dem Themenkomplex an.

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