WINZLAR (jan). Bereits am Freitag, 23. September, kam es in Winzlar innerhalb eines Wohnhauses in der Straße "Auf der Horst", zu einer Raubtat gegenüber einem 78-Jährigen. Ein unbekannter Täter verschaffte sich durch eine unverschlossene Hintertür Zugang in das Haus. Dort traf er auf den Bewohner und schlug diesen von hinten nieder. Bevor sich der Täter wieder unerkannt entfernte, entwendete er eine Geldbörse mit einer geringen Menge Bargeld.
Als dann am Freitag, 7. Oktober, gegen 11.45 Uhr, ein Beamter des Polizeikommissariats Stolzenau den Geschädigten zu Hause aufsuchen wollte, verließen in jenem Moment eine Frau und ein Mann das Wohnhaus. Sie stiegen in einen vor dem Grundstück geparkten Pkw. In jenem wartete ein weiterer Mann. Insgesamt kam dem Beamten die Situation merkwürdig vor, so dass er den 78-Jährigen nach den Personen befragte. Dieser berichtete, dass das Pärchen zuvor intensiv an der Haustür geklopft und angegeben habe, vom Versorgungsamt zu sein. Zudem verlangten sie lautstark Zutritt. Als die Personen im Haus waren, durchsuchten sie in allen Räumen sämtliche Schränke nach Wertgegenständen. Außerdem soll das Pärchen gegenüber dem gebrechlichen Mann leichte körperliche Gewalt angewendet haben. Letztendlich wurde auch dieses Mal eine geringe Menge Bargeld entwendet. Im Zuge einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte der Pkw durch Beamte des Polizeikommissariats angehalten werden. Die drei Insassen, 44, 53 und 61 Jahre alt, wurden vorläufig festgenommen. In der ersten Vernehmung bestritten sie jedoch die Tat. Alle drei Tatverdächtigen stammen aus Rahden in Nordrhein-Westfalen und mussten nach der Vernehmung wieder entlassen werden. Sofern es Zeugen zu beiden Vorfällen gibt, werden diese gebeten, sich bei der Polizei Stolzenau unter der Nummer (0 57 61) 9 20 60 zu melden. Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang nochmals den Ratschlag, sich durch die gesicherte Haustür oder ein Fenster mögliche Ausweise oder andere Legitimationen zeigen zu lassen. Notfalls sollen Nachbarn zu Hilfe gerufen werden. Im Zweifelsfall kann auch die Polizei angerufen werden, insbesondere dann, wenn die Personen ausfallend oder wie in diesem Fall sehr forsch und aufdringlich auftreten.