WUNSTORF (tau). In der Woche vom 16. bis zum 19. Januar 2017 findet die Wahl zum Wunstorfer Jugendparlament (JuPa) statt. Hierfür werden wieder Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Kandidieren und wählen dürfen Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Wahl zwischen 13 und 18. Jahren alt sind und ihren ersten Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Wunstorf haben. Ein entsprechender Wahlvorschlagsbogen kann auf der Seite der Stadt Wunstorf heruntergeladen werden. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Wahlvorschlag muss der Gemeindewahlleitung der Stadt Wunstorf bis zum 15. Dezember 2016, 18 Uhr vorliegen.
Das Jugendparlament wird für zwei Jahre gewählt und verfügt über maximal 17 Sitze, die sich früher auf drei Wahlbezirke verteilten. Da es bei den letzten Wahlen immer schwieriger wurde, ausreichend Bewerber aus den Ortschaften zu finden, blieben zuletzt Sitze im Parlament mangels Nachrückern aus einem Wahlbereich frei. Der Rat passte mit Zustimmung des Jugendparlamentes die Wahlordnung in diesem Jahr an. Bei der kommenden Wahl im Januar gilt dann nur noch ein einziger Wahlbezirk für die gesamte Stadt. Das Jugendparlament gibt es seit dem Jahr 2001. Aus seiner Mitte heraus wir eine Jugendbürgermeisterin oder ein Jugendbürgermeister gewählt. Das Gremium hat das Recht, zu allen Angelegenheiten, soweit Jugendliche betroffen sein könnten, gehört zu werden. Das Anhörungsrecht besteht vor der Beschlussfassung des Rates oder des Verwaltungsausschusses. Themen sind unter anderem die Planung und der Betrieb von Kinderspielplätzen und Jugendeinrichtungen, Schulangelegenheiten, aber auch Stadtentwicklung und Bauleitplanung, soweit Kinder und Jugendliche in besonderem Maße betroffen sind. Das Jugendparlament kann Vorschläge machen, Anregungen geben und Bedenken erheben. Außerdem verfügt das JuPa über eigene Haushaltmittel in Höhe von 5000 Euro pro Jahr. Foto: tau