1. Es bleibt beim 
"Betriebsgelände"

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    LAUENAU (al). Vor dem Lauenauer Rat hat der Gemeindedirektor des Fleckens, Sven Janisch, die Beschilderung des örtlichen Gewerbeparks als "Betriebsgelände" verteidigt. Es bleibe dabei, dass das ehemalige Casala-Areal in seiner Gänze grundsätzlich nicht dem öffentlichen Verkehr diene. Es dominiere hier der Lieferverkehr. Es gebe Ladezonen sowie Parkraum in speziell gekennzeichneten Flächen. Nach dem Aufstellen der entsprechenden Schilder hatte es Kritik an der Maßnahme gegeben. Diese wies Janisch zurück: Es gelte zwar die Straßenverkehrsordnung. Aber im Betriebsgelände gebe es keine Straßen im Sinne des Straßenverkehrsrechts.

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