1. Schuljahr 2017/2018

    Anmeldung von Schulanfängern

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    Detmold. Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 30. September 2011 geboren worden sind, beginnt im August 2017 die Schulpflicht. Der Beginn der Schulpflicht gilt übrigens auch für ältere Kinder, die bislang vom Schulbesuch zurückgestellt worden waren.

    Die Erziehungsberechtigten erhalten in diesen Tagen Einladungen der Detmolder Grundschulen. In den Briefen werden sie über den Beginn der Schulpflicht informiert und gebeten, Ihr Kind bis zum 28. Oktober 2016 zur Schule anzumelden. Hierfür stehen die Schulsekretariate in der Woche ab dem 24. Oktober 2016 zur Verfügung. Kinder, die nach dem 30. September 2011 geboren worden sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Mit der vorzeitigen Aufnahme in die Schule werden diese Kinder schulpflichtig. Der vorgenannte Anmeldetermin gilt deshalb auch für die Kinder, die vorzeitig in der Schule angemeldet werden sollen. Eine Geburtsurkunde ist zur Anmeldung mitzubringen. Die Einschulung der Schulanfänger erfolgt spätestens am 2. Unterrichtstag des neuen Schuljahres. Das neue Schuljahr beginnt am 30. August 2017. Für weitere Auskünfte stehen die Schulverwaltung der Stadt Detmold sowie nach Ende der Herbstferien auch die Schulbüros der städtischen Grundschulen zur Verfügung. Bei Rückfragen stehen U. Fettig, Telefon (05231) 977293 und R. Peter, Telefon (05231) 977296 als Ansprechpersonen in der städtischen Schulverwaltung zur Verfügung. Weitere Informationen werden veröffentlicht unter www.detmold.de.

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