RODENBERG (jl). Die Causa um die monatliche 100-Euro-Aufwandsentschädigung für Uwe Heilmann in seiner Funktion als Betriebsleiter im kommunalen Eigenbetrieb für Wasser und Abwasser ist in die zweite Runde gegangen. Wie berichtet, hatte sich auf Initiative des Grünenpolitikers Karsten Dohmeyer die Kommunalaufsicht in Stadthagen eingeschaltet. Und die kam nun zu einem eindeutigen Prüfungsergebnis: Die geleisteten Zahlungen waren "rechtswidrig". Das geht aus einem Bericht hervor, der auch dem SW vorliegt. Mehr noch: Die Staatsanwaltschaft Bückeburg hat die Ermittlung aufgenommen.
Der ehemalige Verwaltungschef hatte von 2004 bis Oktober 2014 das Extra-Salär kassiert. Das sollte seinen Zeitaufwand für die Führung und Leitung des Eigenbetriebes entschädigen, wie er bereits bekräftigt hatte. Ihr Ergebnis begründen die Kommunalaufseher damit, dass die Eintragung im Handelsregister – auf die hatte sich neben Heilmann auch die Verwaltung in ihrer Stellungnahme berufen – nur für den Betrieb Abwasserbeseitigung gelte. Eine analoge Anwendung für die Wasserversorgung "erscheint nicht möglich", heißt es. Darüber hinaus sieht die beim Landkreis verortete Instanz im Samtgemeindebürgermeister und in der Betriebsleitung satzungsgemäß verschiedene Organe. Demnach obliege dem Verwaltungschef die Fachaufsicht – das schließe eine Zugehörigkeit zur Betriebsleitung sogar aus. Fazit: Die Satzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung enthalte "keine Rechtsgrundlage für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an den Samtgemeindebürgermeister". Die geleisteten Bezüge seien somit "rechtswidrig" gewesen. Daran ändere auch die stets durch den Samtgemeinderat erteilte Entlastung nichts. Wegen des Verdachts der Untreue ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Bückeburg gegen den Ex-Rathauschef. Das bestätigte Sprecher Nils-Holger Dreißig auf Nachfrage. Weitere Angaben könne er zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht machen. "Die Ermittlungen dauern an", so Dreißig. Im Rodenberger Rathaus prüfte die zuständige Fachabteilung den Bericht aus der Kreisstadt. Ihre Wertung gab die Verwaltung indes noch nicht bekannt. Samtgemeindebürgermeister Georg Hudalla bat darum, "die Persönlichkeitsrechte eines jeden zu akzeptieren". Er räumte ein, dass er mit dem Prüffazit nicht gerechnet hätte: "Ich war überrascht, dass das Ganze doch so kritisch von der Kommunalaufsicht gesehen wird." Ob die Samtgemeinde die 12.000 Euro, die Heilmann über die besagten zehn Jahre bezogen hat, zurückfordern wird, bleibt abzuwarten. Laut Hudalla könnte es, je nach Wertung des Ergebnisses, eine mögliche Konsequenz sein. Uwe Heilmann selbst war für eine Stellungnahme trotz mehrmaligem Bemühen nicht zu erreichen.