1. Die Straße reinigen

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    LINDHORST (gr). Der Fachbereich für Sicherheit und Ordnung der Samtgemeinde Lindhorst erinnert die Bürger an die Straßenreinigungspflicht. Gemäß Paragraph 1 und 2 der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Reinigung der Reinigung der öffentlichen Straßen werden die Grundstückseigentümer dazu verpflichtet. Sie haben für die Straßenreinigung Sorge zu tragen, wobei die Reinigungspflicht neben der Gosse auch den Bürgersteig und die Straße selbst bis zur Mitte umfasst.

    Die regelmäßige Reinigung der Gosse ist besonders in der bevorstehenden Herbstzeit wichtig, da der Abfluss von Regenwasser gewährleistet werden muss. Laub und anderer Unrat muss dafür entfernt werden. Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass die Zuwiderhandlung gegen die genannte Verordung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

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