1. Wohngeldreform verbessert Anspruchsvoraussetzungen

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    WUNSTORF (mk). Die Stadt Wunstorf als Wohngeld bearbeitende Stelle weist darauf hin, dass es bereits zum 1. Januar 2016 eine Wohngeldreform gegeben hat. Es ist aber bis jetzt nicht zu dem erwarteten Anstieg von Wohngeldanträgen gekommen. Es wird sicherlich einige Haushalte geben, die vor dem 1. Januar 2016 keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, diesen seit dem aber haben könnten. Alleinstehende Rentnerinnen und Rentner mit einer Bruttorente von bis zu 1.030 Euro wird empfohlen, einen Wohngeldantrag stellen. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 100 erhöht sich die Bruttorente auf bis zu 1.170 Euro, bei dem ein Wohngeldanspruch vorliegen könnte.

    Weitere Informationen können Bürgerinnen und Bürger einer Broschüre entnehmen, die im BürgerBüro ausliegt. Auch können Informationen im Internet unter www.bmub.bund.de entnommen werden. Alle Wunstorfer Bürgerinnen und Bürger, die vermuten, einen Wohngeldanspruch zu haben, wenden sich bitte an den Fachbereich Soziales der Stadt Wunstorf unter den Telefonnummern 1014-25,101-258 und 101-455. Die Mitarbeiterinnen des Wohngeld-Teams sind gerne bereit, einen eventuellen Wohngeldanspruch zu berechnen. Sie sind auch per Mail unter Wohngeld@wunstorf.de zu erreichen.

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