STADTHAGEN (bb). Der Rat der Stadt Stadthagen hat einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "am Mühlengraben" beschlossen, dem als größter Gebäudekomplex das Areal der ehemaligen Schaumburger Privat-Brauerei angehört. Ziel von Rat und Verwaltung ist es, hier vor allem auf eine Nutzung als Wohnstandort und auf eine wohnverträgliche Nutzung hinzuwirken. Dazu erließ der Rat auch eine Veränderungssperre.
Jan-Philipp Beck als Sprecher Gruppe SPD/Grüne im Rat erklärte in der Diskussion im Vorfeld der Abstimmung, dass es sich beim Areal mit der ehemaligen Brauerei, der angrenzenden Wassermühle, einiger Grünflächen und Wohnbauten um ein "städtebaulich sehr wichtiges Gebiet" handle. So müssten planungsrechtliche Schritte eingeleitet werden, um eine Nachnutzung zu erreichen, die sich ins vorhandene Umfeld einfüge und wohnverträglich sei. Im Verfahren gelte es für Politik und Verwaltung, gemeinsam mit dem Eigentümer nun eine Neuregelung zu gestalten. Heiko Tadge, Sprecher der CDU-Fraktion, unterstrich die Ausführung von Beck. Zentrumsnah und mit guter Verkehrsanbindung handle es sich um ein "Filetstück" im Stadtgebiet. Die Stadtentwicklung dürfe in diesem von Wohnbebauung umgebenen Bereich nicht dem Zufall überlassen werden, sondern sei bewusst zu gestalten. Richard Wilmers (Sprecher WIR/FDP) ergänzte, dass es hier um ein Eingangstor nach Stadthagen gehe, die Veränderungssperre sei das geeignete Mittel, um auf die Gestaltung Einfluss zu nehmen. Bürgermeister Oliver Theiß hielt fest, dass mit der Veränderungssperre zwar ein weitreichendes Instrument verwendet werde, die Lage jedoch "nicht dramatisch" sei. Gespräche mit dem Eigentümer hätten zum Eindruck geführt, dass dieser keine Vorhaben verfolge, die völlig den Zielsetzungen der Stadt zuwiderlaufen würden. Lothar Biege (FDP) verwies auf das Umfeld, wo etwa gegenüberliegend und auf dem Gelände des ehemaligen Autohauses die Errichtung von Wohnbebauung geplant oder eingeleitet sei. Dies drücke aus, dass das Gebiet für eine solche Nutzung attraktiv sei. Was sich die Gruppe WIR/FDP nicht vorstellen könne, sei die Ansiedlung einer Spedition auf dem ehemaligen Brauereigelände, verbunden "mit Lieferverkehr an Tag und Nacht" und entsprechender Belastung für die Anwohner. In ihrer Begründung hatte die Verwaltung formuliert, dass "eine Verfestigung der gewerblichen Nutzung" in diesem Areal zu vermeiden und eine Etablierung von Wohn- und wohnverträglicher Nutzung anzustreben sei. Dies nicht zuletzt mit Rücksicht auf die umliegende Wohnbebauung. Schon Planungs- und Bau-Ausschuss und Verwaltungsausschuss hatten sich für diese Zielsetzung ausgesprochen und dem Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen. Die Veränderungssperre schließt Neu-, Umbauten und Abrisse im betroffenen Areal aus, um Maßnahmen während der Erstellung des Bebauungsplanes zu verhindern, die die beabsichtigten Neuordnungsvorhaben der Stadt erheblich erschweren würden. Grund für die Verwaltung dieses Instrument vorzuschlagen waren die Hinweise auf eine Nachnutzung als Logistik-Gewerbepark. Foto: bb