LANDKREIS (mh). Am morgigen Sonntag ist es wieder soweit: Rund 6,4 Millionen Niedersachsen sind ab 8 Uhr aufgerufen bei der Kommunalwahl ihre Stimme abzugeben. Gewählt werden die der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen, dazu gehören Kreistag, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte und Ortsräte. Am selben Tag finden zudem allgemeine Direktwahlen in den Kommunen statt, in denen die Amtszeit des Hauptverwaltungsbeamten, das heißt des Bürgermeisters, im Oktober endet. Im Landkreis ist dieses in keiner Kommune der Fall. Die Abgeordneten werden in Niedersachsen für fünf Jahre gewählt. Das Wahlsystem setzt voraus, dass alle Bewerber auf dem Stimmzettel aufgeführt sind. Da eine einzige Kandidatenliste für das gesamte Wahlgebiet eine zu große Zahl von Bewerbern umfassen würde, erfolgt eine Aufteilung des Wahlgebietes in annähernd gleich große Wahlbereiche mit jeweils unterschiedlichen Kandidatenlisten. Der Landkreis Schaumburg ist in sechs Wahlbereiche aufgeteilt: Wahlbereich 1 - Rinteln; Wahlbereich 2 - Stadthagen, Niedernwöhren; Wahlbereich 3 - Bückeburg, Eilsen; Wahlbereich 4 - Nenndorf, Sachsenhagen; Wahlbereich 5 - Obernkirchen, Auetal, Nienstädt; Wahlbereich 6 - Rodenberg, Lindhorst. Bei der vergangenen Kreistagswahl 2011 waren im Landkreis 131 134 Wahlberechtigte zur Wahl aufgerufen, die Wahlbeteiligung lag bei rund 50,4 Prozent. Morgen wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistages), nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Die Wähler erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen – beispielsweise einen für die Wahl des Kreistags, einen für die Wahl des Ortsrates sowie einen für die Wahl des Samtgemeinderates. Für die Wahl gilt ein Dreistimmenwahlrecht. Die Wähler können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und / oder mehrere Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden. Nach Schließung der Wahllokale am Sonntag um 18 Uhr werden in den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden die Stimmen durch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ausgezählt. Sobald die Ergebnis-Meldungen für die Kreiswahl aus den Gemeinden des Landkreises Schaumburg eingegangen und verarbeitet sind, werden sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.schaumburg.de dargestellt. Foto: mh
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Drei Kreuze für die Entscheidungen vor Ort
Morgen darf bei der Kommunalwahl abgestimmt werden / Die Wahllokale schließen um 18 Uhr, danach folgt die Auszählung
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