1. Plakatwahn 
oder Meinungsfreiheit?

    SPD will Satzung gegen Plakatierung, WGS sieht verfassungsrechtliche Bedenken

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    RINTELN (ste). Der Plakatierungswahn anlässlich der bevorstehenden Kommunalwahlen treibt zum Teil Stilblüten. Jetzt will sich die SPD für künftige Wahlen dagegen stemmen und eine "Satzung gegen das Plakatieren im historischen Stadtkern" auf den Weg bringen. Einen entsprechenden Antrag stellte Astrid Teigeler-Tegtmeier an Bürgermeister Thomas Priemer. Der historische Stadtkern, so begründet die Fraktionssprecherin der SPD ihren Antrag, sei "...in einer nie dagewesenen Weise plakatiert worden!" Die Plakate hingen nicht nur in einer überbordenden Menge, sondern befänden sich an den historischen Fassaden, in den Fenstern historischer Gebäude, in einer Vielzahl an Bauzäunen und umstellten die historischen Lampen in der Fußgängerzone. Das, so Teigeler-Tegtmeier, würde nicht nur bei Bürgerinnen und Bürgern für Unmut sorgen, auch Touristen seien darüber verägert. Eine entsprechende Satzung solle das künftig verhindern.

    Es dauerte nur eineinhalb Tage, da reagierte Dr. Gert Armin Neuhäuser von der WGS auf den SPD-Antrag: "Eine derartige SPD-Satzung zu Fall zu bringen, wird mir Freude machen", so der WGS-Mann, denn: "Mit Verboten kann man nicht die Welt retten!" Leider sein ein Konsens aller Parteien auf einen Verzicht von Wahlwerbung mit Plakaten in Rinteln nicht zustande gekommen, doch ein Verbot sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. Meinungsfreiheit und Eigentumsrechte stünden einem Verbot entgegen. Foto: ste

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