STADTHAGEN (gr). Bis zum 9. September um 13 Uhr können Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, Wahlscheine für die Briefwahl beantragen. Wahlscheine können schriftlich oder mündlich bei der Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, Foyer Ratssaal, III. OG, rechts, während der allgemeinen Öffnungszeiten beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. Die beantragte Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
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Wichtige Hinweise für die Briefwahl
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