1. Rat benennt einige Straßen um

    Anschrift für Kläranlage vorgesehen / Straße "An der Feuerwehr" entsteht

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    BAD NENNDORF (jl). Dass Post für das Klärwerk oder den Bauhof wegen Unwissenheit im Rathaus landet, kann künftig nicht mehr so schnell passieren. Die Straße dorthin, bislang ohne amtlichen Namen, erhält ihre geläufige Ortsbezeichnung "Zum Klärwerk" nun auch offiziell. Das beschloss der Rat einstimmig. Die Umbenennung bezieht sich auf den Weg vom Kreisel am Bahnhof bis hoch zur Tierauffangstation. Damit erhalten sowohl Kläranlage und Bauhof als auch Tierstation endlich eine postalische Anschrift – was für den Lieferverkehr und mögliche Rettungseinsätze unabdingbar ist. Die Hausnummervergabe erfolgt nach der Umbenennung durch die Verwaltung.

    Einen neuen Namen bekommt auch die Straße "Horster Feld", an der das neue Feuerwehrhaus entsteht. Sie heißt fortan "An der Feuerwehr". Entgegen der Vorlage entschied sich das Gremium dazu, die sogenannte westliche Entlastungsstraße vom Kreisel an der Horster Straße bis zum Kreisel am Bahnhof umzubenennen. Nur Bernd Zimmermann (WGN) hätte es lieber gesehen, den Namen "Horster Feld" ab der Brücke zu erhalten. In Sachen Bereitstellung des Feuerwehrgrundstückes ist die ursprüngliche Lösung über einen Erbbaurechtsvertrag vom Tisch. Der neue Plan sieht vor, dass die Stadt der Samtgemeinde das fast 13.000 Quadratmeter große Grundstück verkauft. Als Buchwert nannte Bauamtsleiterin Annette Stang 161.000 Euro, die jedoch erst 2019 fällig werden. Als reine Formalie erteilte der Rat den notwendigen Verfügungsbeschluss für die Gewerbeflächennutzung an der Gehrenbreite. Für das südliche Areal mit einer Größe von 69.400 Quadratmetern – 49.000 davon hat die Stadt bereits erworben – ist der Bebauungsplan im Gange. "Wir brauchen den Beschluss, um weiter arbeiten zu können", erklärte Stang. Parallel läuft die Änderung des Flächennutzungsplanes. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit soll der Kaufvertrag eine dreijährige Bauverpflichtung enthalten. Seit nun mehr sieben Jahren stehen an der Feldstraße (Gemarkung Waltringhausen) 14 Bauplätze zum Erwerb, verkauft wurde jedoch bisher kein einziger. Der Rat beschloss daher die stringenten Zuteilungskriterien – Eigennutzung, kein Mehrfamilienhaus, kein Eigenheim in Bad Nenndorf und minderjährige Kinder – vollständig aufzuheben. Auch die zehnjährige Nutzungsverpflichtung gebunden an eine Vertragsstrafe flog raus. Lediglich die Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren und der Kinderbonus haben weiter Bestand. Die neue Regelung gilt auch für die bereits zugeteilten Grundstücke. Foto: jl

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