STEINHUDE (tau). Nach dem Rückzug des Segler-Vereins Großenheidorn (SVG) aus der Notgemeinschaft Steinhuder Meer (wir berichteten) hat sich nun deren Vorsitzender Johannes Franke in einem offenen Brief zu Wort gemeldet. Das Schreiben ist zugleich an den Vorsitzenden des SVG, Jürgen Engelmann, gerichtet, der mit seinen Aussagen über das Abstimmungsverhalten von Mitgliedern für Schlagzeilen sorgte. Demnach sollen sich die SVG-Vertreter enthalten haben, als es um die Zustimmung zu einer rechtlichen Prüfung und möglichen Klage gegen die neue Naturschutzverordnung der Region ging. Das Protokoll der entsprechenden Sitzung sagt etwas anderes aus. Darauf stützt sich auch der Vorsitzende der Notgemeinschaft, Johannes Franke und stellt klar, dass die Entscheidung zu einer fachanwaltlichen Prüfung der Rechtslage einstimmig erfolgte. Bei der entsprechenden Sitzung der Notgemeinschaft am 6. März 2015 war seinerzeit laut Anwesenheitsliste auch der 2. Vorsitzende des SVG zugegen. Für Franke ist damit klar, dass es keine Enthaltung, wie von Engelmann behauptet, gab, sondern Zustimmung. "Durch den Austritt aus der Notgemeinschaft entfällt diese Stimmabgabe nicht", ergänzt Franke.
In dem Schreiben weist er auch die Behauptung Engelmanns zurück, der damalige Vorsitzende der Notgemeinschaft, Michael Oswald, habe seine Zustimmung zum Kompromiss mit der Region signalisiert. Auch das gehe aus den lückenlos vorliegenden Protokollen nicht hervor, so Franke. Zentraler Streitpunkt sei zudem nicht die wasserseitige Abgrenzung des Naturschutzgebietes, sondern der Verlauf der Abgrenzung an Land. Ihre Festlegung sollte juristisch bewertet und gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden. Die Mitglieder der Notgemeinschaft hätten den Vorstand der Notgemeinschaft damit beauftragt, im Zweifelsfall die rechtliche Überprüfung der Naturschutzgebietsverordnung zu befördern, heißt es in dem offenen Brief. Dazu stehe die Notgemeinschaft nach wie vor, wie auch die Genehmigung des letztjährigen Protokolls auf der jüngsten Mitgliederversammlung am 11. März 2016 belegt, bei der nach Aussage von Franke auch Jürgen Engelmann anwesend war. Der Vorstand der Notgemeinschaft fühlt sich daher an die eindeutige Beschlusslage gebunden. Dass die der Notgemeinschaft angehörenden Vereine mit weiteren Kosten belastet würden, für den Fall, dass der Klageweg beschritten wird, weist Franke ebenfalls zurück. Die Vermögenslage der Notgemeinschaft sei erstens völlig ausreichend und zweitens ein Kostenrahmen beschlossen worden. Jürgen Engelmann selber möchte zu dem offenen Brief des Vorsitzenden der Notgemeinschaft auf Nachfrage keine weitere Stellungnahme abgeben. Foto: tau