STADTHAGEN (gr). Waren online zu kaufen nimmt mittlerweile einen erheblichen Prozentsatz beim Einkauf ein. Die Betrugssachbearbeiter der Polizeidienststellen merken diesen Trend natürlich auch bei der Aufnahme und Bearbeitung von Straftaten. Oftmals geht das betrügerische Bestellen mit einem zuvor "gehackten" E-Mail-Konto einher. Aufgrund guter Zusammenarbeit mit anderen Institutionen gelingt es den Beamten glücklicherweise meistens, zumindest den Schaden für die Betroffenen zu begrenzen. Ein 59-jähriger Stadthäger hatte eine Benachrichtigungs-Email in seinem Postfach, dass die bestellte Ware, in dem Fall zwei hochwertige Rasierer im Gesamtwert von 405 Euro, in einem Paketshop in Berlin abholbereit sei. DHL bietet einen sogenannten Sendungsverlauf an, bei dem der Besteller anhand einer Individualnummer den Status seiner Bestellung überprüfen kann. Der Stadthäger hatte jedoch keine Rasierer bestellt. Umgehend benachrichtigte er die Polizei, die aufgrund der genannten Kontakte mit dem Sicherheitsbeauftragten von DHL die Aushändigung der Ware unterband. Die Rasierer wurden an den Lieferanten zurückgesandt und bis auf das Porto ist kein Schaden entstanden. Nach den Ermittlungen der Polizei war der Mail-Account des Anzeigeerstatters "gehackt" worden und die Täter hatten mit seinen dort hinterlegten Daten die Rasierer bestellt. Die Polizei empfiehlt in solchen Fällen, einmal unabhängig von den grundsätzlichen Tipps zur Computersicherheit, zu schnellstmöglichem Handeln. Wenn die Lieferung noch nicht im Shop oder der Paketausgabestelle herausgegeben wurde, kann die Auslieferung gestoppt werden und damit der Schaden minimiert werden. Ein Strafverfahren gegen zunächst Unbekannt wird eingeleitet, die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Täter, sobald sie bei der Abholung "Lunte riechen", umgehend verschwinden und gar nicht erst versuchen, die Beute mitzunehmen.
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Polizei gibt Tipps bei Onlinekäufen
Hacker greifen auf private E-Mail-Konten zu
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