1. Wenn der Lärm nervt

    Reden statt ärgern oder streiten

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    Oerlinghausen . Die Sommerzeit ist auch die Zeit der Rasenmäher. Mit der Ruhe im eigenen Garten ist es dann vorbei, wenn der Nachbar seinen Rasenmäher in Betrieb nimmt. Häufig wird die Frage gestellt: Darf der Rasen eigentlich immer gemäht werden oder gibt es Ruhezeiten in denen das Rasenmähen aus Lärmschutzgründen gesetzlich verboten ist? Zu Recht haben die Nachbarn Anspruch auf die Einhaltung bestimmter Ruhezeiten in denen Rasenmäher nicht oder nur eingeschränkt benutzt werden dürfen. Vor allem in Wohngebieten dürfen die Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen, wozu auch der Samstag zählt, in der Zeit zwischen 19 Uhr und 7 Uhr sowie in der Mittagszeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr nicht genutzt werden. Diese Regelung gilt in Oerlinghausen auch für andere lärmverursachende Tätigkeiten. Doch wie bei vielen anderen Problem gibt es auch beim Lärm eine Möglichkeit der schnellen und stressfreien Lösung. Reden statt aufregen oder gar streiten. Das Gespräch mit dem Verursacher kann Wunder wirken. Denn in vielen Fällen wird der Lärm durch Unwissenheit des Störers verursacht. Ein einziges Gespräch kann somit oft zu einer Lösung des Lärmproblems führen.

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