1. SVG kehrt Notgemeinschaft den Rücken

    Segelverein-Vorsitzender Jürgen Engelmann wehrt sich gegen Falschdarstellung

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    GROSSENHEIDORN (tau). Der Segler-Verein Großenheidorn (SVG) tritt zum Jahresende aus der Notgemeinschaft Steinhuder Meer aus. Das kündigt der Vorsitzende Jürgen Engelmann in einem Schreiben an den Vorstand der Wettfahrtvereinigung an, das dem Stadtanzeiger vorliegt. Darin werden auch die Gründe für den Rückzug näher ausgeführt, über die bereits vorab in der Presse berichtet worden war.

    Demnach hat der Vorstand des SVG einstimmig beschlossen, die Mitgliedschaft in der Notgemeinschaft Steinhuder Meer zu beenden. Hintergrund sind die Gespräche über die Neuausweisung des Naturschutzgebietes am Steinhuder Meer. Hier hatte es nach monatelangen Diskussionen zwischen allen Beteiligten einen Kompromiss gegeben. Nach Ansicht des SVG-Vorstandes stellt dieser für alle Segler am Steinhuder Meer in Konkurrenz zu den Forderungen der Naturschutzverbände die bestmögliche Lösung dar. Insbesondere vor dem Torfmoor sind die Badegelegenheiten erhalten geblieben. Die Naturschutzzone ist nur in den stark verschlammten Gebieten ausgeweitet worden. Im Gebiet der Schilfinseln vorm Heidorner Strand und vor dem Ostenmeer ist jetzt nicht mehr das gesamte Gebiet Wulveskuhlen Naturschutzgebiet, sondern die Durchfahrten sind ausdrücklich ausgenommen. Die Ausfahrt aus dem Kanal östlich der Heidorner Bucht ist nach dem Kompromiss ebenfalls breiter geworden. "An diesen Gesprächen war ich neben anderen als kommunalpolitisch Tätiger beteiligt und die Stadt Wunstorf hat sich in dieser Angelegenheit auch so in ihrer Stellungnahme zum Naturschutzgebiet geäußert", schreibt Engelmann. Er sagt auch, dass der damalige Vorsitzende der Notgemeinschaft, Michael Oswald, den Kompromiss mitgetragen habe. Als Falschdarstellung bezeichnet Engelmann hingegen die Äußerung des derzeitigen Vorsitzenden der Notgemeinschaft, Johannes Franke. Der hatte letzte Woche behauptet, die Vertreter der SVG hätten im vergangenen Jahr dafür gestimmt, eine Klage gegen die neue Verordnung zu prüfen. Engelmann widerspricht: "Die SVG hat sich enthalten." Außerdem sei der Beschluss zur Klage zu einem Zeitpunkt gefasst worden, als der Verordnungstext für das NSG noch gar nicht feststand, ergänzt Engelmann. Der SVG Vorstand befürchtet, dass das gesamte Verfahren noch einmal aufgerollt werden könnte, wenn die von der Notgemeinschaft angestrebte Normenkontrollklage erfolgreich ist. Möglich wäre dann eine schlechtere Lösung für den Wassersport, prognostiziert Engelmann. Sorge bereiten dem Verein aber auch die zu erwartenden Kosten, die auf alle Mitglieder der Notgemeinschaft zukommen würden, falls der Klageweg beschritten wird. Damit blieb für den SVG als Konsequenz nur der Austritt aus der Interessengemeinschaft. Foto: tau

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