1. Verstöße mit Drohnen mehren sich

    Der Freizeitspaß hat auch rechtliche Grenzen / Polizei informiert über private und gewerbliche Nutzung

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    LANDKREIS (em/mh). Der technische Fortschritt bringt auch neue Arten von Hobbys hervor. Ein Trend geht dahin, dass viele Hobbypiloten doch lieber am Boden bleiben und sich eine ferngesteuerte Drohne zulegen. Was dabei oft nicht bedacht wird, ist die Tatsache, dass dem Freizeitspaß auch rechtliche Grenzen gesetzt sind, wie und wann und unter welchen Voraussetzungen ein Fluggerät gesteuert und geflogen werden kann. In der Samtgemeinde Nienstädt sind der Polizei im Laufe des vergangenen Monats mehrere Vorfälle gemeldet worden, dass über den privaten Grundstücken von Anwohnern eine Drohne ihre Kreise gezogen hätte. Es ermittelt die Staatsanwaltschaft Bückeburg beziehungsweise die Polizei wegen dem Tatverdacht der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass an der betreffenden Drohne auch eine Kamera befestigt war. Um einem zukünftigen unabsichtlichen Missbrauch entgegenzuwirken, weist der Pressesprecher der Polizei Bückeburg, Matthias Auer, darauf hin, dass man sich vor der Anschaffung oder Betrieb einer Drohne, bei den zuständigen Institutionen genau informieren sollte. Hier eine kleine Checkliste, die im Vorfeld erste Informationen gibt: Eine Drohne muss elektrisch angetrieben werden und darf nicht über 5 Kilogramm wiegen, sie wird ausschließlich privat, nicht gewerblich genutzt. Gewerbliche Nutzer brauchen eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde und müssen die Drohne kennzeichnen. Vor dem ersten Start muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungsbestätigung ist mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen. Drohnen fliegen außerhalb des eigenen Grundstücks ist womöglich nicht gestattet oder es sind Behörden zu informieren – bitte rechtzeitig vor dem Fliegen erfragen. Flugverbotszonen sind grundsätzlich einzuhalten. Das Fliegen ist nur bis 100 Metern Höhe und in Sichtweite gestattet. Die Privatsphäre anderer ist zu beachten: das Fotografieren ist nur nach vorherigem Einverständnis gestattet; Verstöße stellen einer Straftat dar. Das Überfliegen von Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Industrieanlagen ist nicht erlaubt.

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