RINTELN (ste). Es kommt immer wieder vor, dass sich im Laufe der Zeit Grabmale auf den Friedhöfen lockern und nicht mehr standsicher sind. Dieses kann unter Umständen eine erhebliche Gefahr für grabpflegende Personen oder auch Friedhofsbesucher bedeuten oder Schäden nach sich ziehen. Kommt es zu Schäden, haften der/die Nutzungsberechtigten. Um Schäden oder Verletzungen vorzubeugen, ist die Stadt Rinteln verpflichtet, den verkehrssicheren Zustand von Grabmalen auf städtischen Friedhöfen zu prüfen. Die nächste Prüfung wird ab dem 25. Juli stattfinden. Nicht ausreichend standsichere Grabmale werden nach den Vorgaben der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Rinteln durch einen Hinweisaufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung gilt als Aufforderung an die Nutzungsberechtigten, die Unfallgefahr zu beseitigen. Sollte die Unfallgefahr durch den/die Nutzungsberechtigten nicht beseitigt werden oder Gefahr im Verzuge bestehen, kann die Stadt Rinteln Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des/der Nutzungsberechtigten durchführen lassen.
Für nähere Auskünfte steht Frau Silvia Wächter vom Bauamt der Stadt Rinteln unter 05751/403-205, E-mail: s.waechter@rinteln.de zur Verfügung.