1. Die Kurstadt blickt entspannt auf das
potenzielle Barsinghäuser Gewerbegebiet

    Verkehrstechnische Bedenken bei der Erschließung / Nur reine Gewerbeansiedlung denkbar / Interkommunales Projekt

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    BAD NENNDORF (jl). Die Stadt Barsinghausen arbeitet derzeit daran, für ein weiteres Gewerbegebiet den Flächennutzungsplan an der westlichen Stadtgrenze zu ändern – direkt gegenüber dem Bad Nenndorfer Gewerbegebiet "Bückethaler Landwehr". Die weitere Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden ist vor kurzem geendet. Die hiesige Verwaltung beobachtet die Entwicklungen wegen der Altlasten des Areals und verkehrstechnischer Bedenken aber nach wie vor "entspannt". Unverständnis dürfte dennoch seitens der Kurstädter da sein. Denn entstehen soll das neue Gewerbegebiet "zumindest gefühlt auf unserer Seite", beschreibt es Stadtdirektor Mike Schmidt. Die Fläche zwischen Autobahn 2 und Bundesstraße 65 liegt aber in der Gemarkung Barsinghausen. Mit einer gewissen Entspanntheit blickt Bad Nenndorf auf das aktuelle Vorgehen in der Nachbarschaft aus zweierlei Gründen. "Aus unserer Sicht gibt es diverse Probleme, was die Belastung des Bodens angeht", sagt der Verwaltungschef. Denn: Auf der betroffenen Fläche war einst eine Müllhalde. In den 1960er- bis zu Beginn der 1970er-Jahre wurde die ehemalige Geländesenke als Deponie unter anderem für Haus- und Sperrmüll sowie Boden- und Bauschutt betrieben. Eine von der Region Hannover in Auftrag gegebene orientierende Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung (online www.barsinghausen.de unter Bau, Wirtschaft/ Bauen, Wohnen/ Bebauungspläne/ laufende Verfahren/ F-Plan-Änderungen einsehbar) liegt zwar von Juni 2014 vor. Sie sieht aber nur für die bestehende Nutzung als Ackerland keinen weiteren Untersuchungs- oder Kontrollbedarf. Die Region Hannover weist darauf hin, dass bei einer "künftigen, andersgearteten Nutzung der Altablagerungsfläche" eine "erneute Bewertung nach bodenschutzrechtlichen Maßstäben" vorzusehen sei. Das bestätigt auch Evelin Pieczyk vom zuständigen Fachdezernat in Barsinghausen auf Anfrage: "Erst auf der Ebene eines Bebauungsplanes werden zusätzliche Untersuchungen notwendig, die im Rahmen eines verbindlichen Sanierungsplanes erbracht werden könnten."

    Kritischer stuft Schmidt die verkehrstechnische Situation ein. "Wir können uns die Erschließung des Gewerbegebiets nicht vorstellen", betont der Verwaltungschef und beruft sich auf die Straßenbau- und Verkehrsbehörde in Hameln. Demnach sei der Knotenpunkt Kreuzung B 65/ B 442 am Hellweg-Baumarkt, der als einzige Erschließungsmöglichkeit für das potenzielle Gewerbegebiet in Frage kommen dürfte, an seiner Belastungsgrenze. "Selbst wir bekommen diesen Hinweis, wenn es um eine Erweiterung der ‚Bückethaler Landwehr‘ geht", so Schmidt. Brücken- und Unterführungslösungen müssten unter Umständen her, das dürfte aber die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ausbremsen. Eine konkrete Ansiedlung für das – aus Sicht der Barsinghäuser – hinter der A2 liegende Areal gibt es indes noch nicht. Ziel und Zweck der FNP-Änderung sei die planungsrechtliche Sicherung des Standortes für langfristige gewerbliche Entwicklungen, heißt es aus der angrenzenden Kommune. Nicht gewünscht ist laut Pieczyk die Ansiedlung innenstadtrelevanter Einzelhandelsunternehmen. Ein Punkt, den die Kurstadt voraussetzt. Die Offenheit für Gespräche ist Schmidt zufolge nur da, sofern es um ein reines Gewerbegebiet unter Bad Nenndorfer Beteiligung geht. Dann könnte er sich – vage formuliert – ein interkommunales Projekt vorstellen, das in die Umlegung der B 65 einbezogen wird. Die Stadt Barsinghausen wünscht sich nach Angaben von Pieczyk ebenfalls eine "gute Zusammenarbeit zur Entwicklung eines interkommunalen Gewerbestandortes an der A2 mit überregionaler Bedeutung". Bis zum Jahresende ist der Feststellungsbeschluss angestrebt. Foto: jl

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