1. Landkreis vergibt Goldenes Nesselblatt an Arbeitgeber

    Auf Belange behinderter Menschen aufmerksam machen

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    LANDKREIS (bt). Der Landkreis Schaumburg wird in Zusammenarbeit mit dem Kreisbehindertenrat und dem Inklusionsnetz Schaumburg das Goldene Nesselblatt ausloben. Die Auszeichnung ist gedacht für Unternehmen, die besonders beispielhaft Menschen mit Behinderungen (ab Grad der Behinderung 30/Anerkennung Schwerbehinderteneigenschaft) beschäftigen. Durch die Vergabe des Goldenen Nesselblattes soll das Bewusstsein für die Belange behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt gefördert werden. Besondere Bedeutung kommt hier dem Artikel 27 der UN – Behindertenrechtskonvention von 2009 zu, wonach Arbeit und Beschäftigung als Menschenrecht anzusehen sind, hebt Matthias Gläser, 1. Stellvertretender Vorsitzender des Kreisbehindertenrates, hervor. Um mit dem Goldenen Nesselblatt ausgezeichnet zu werden, können sich Arbeitgeber direkt bewerben oder von Institutionen und Vereinen vorgeschlagen werden, wenn zum Beispiel die Zahl der Beschäftigten mit Behinderungen in einem Betrieb über der Pflichtquote von 5 Prozent liegt. Ausgezeichnet werden kann auch ein kleines Unternehmen mit weniger als zwanzig Arbeitsplätzen, für das eine Pflichtquote nicht gilt, gleichwohl aber Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Eine Bewerbung, ein Vorschlag kann ebenfalls eingereicht werden, wenn vielleicht ein betriebsinternes Fördersystem entwickelt wurde, um für Menschen mit Beeinträchtigungen Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten oder wenn besondere Anstrengungen und Lösungen erbracht wurden, um einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Behinderung trotz erschwerter Bedingungen zu unterstützen. Die Handwerkskammern, die freie Wohlfahrtspflege, die Jobcenter, die Paritätische Lebenshilfe Schaumburg – Weserbergland sowie Gewerkschaften und Parteien sind über die Inhalte der Ausschreibung informiert worden und gebeten worden, Arbeitgeber auf das Vorhaben aufmerksam zu machen und sie zu einer Bewerbung zu ermuntern. Eine Auswahlkommission, der Mitglieder des Kreisbehindertenrates, der Handwerkskammern, der freien Wohlfahrtspflege und der Politik angehören, werden über die Vergabe des Goldenen Nesselblattes entscheiden. Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 15. August, 9 Uhr, bei Matthias Gläser, Seilerstraße 58, 31655 Stadthagen, eingereicht werden. Die Vergabe der Auszeichnung erfolgt am 12. September, 16 Uhr, im Kreishaus in Stadthagen.

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