1. Gericht gibt Landrat Auskunftspflicht auf

    Klage zu Auskünften in Sachen "Weserrenaissance" erzielt Teilerfolg

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    HANNOVER/LANDKREIS (mh). Am vergangenen Freitag, dem 17. Juni, hat sich das Verwaltungsgericht Hannover mit einem Streit um Auskünfte in Sachen "Weserrenaissance" beschäftigt. Geklagt hatte der Kreistagsabgeordnete Heinrich Sasse (WGS) gegen Landrat Jörg Farr. Im Kern ging es um Fragen der Haftung von ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern der Erlebniswelt Renaissance Projektentwicklung GmbH (EWR GmbH). Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat Heinrich Sasse in Teilen seiner Klage Recht gegeben: Die Kammer ist der Auffassung des Klägers gefolgt, dass ihm dem Grunde nach ein Auskunftsrecht aus 
§ 56 Satz 2 NKomVG zusteht, heißt es in einer Pressemitteilung.

    "Die vom Kläger gestellten Fragen beträfen Angelegenheiten des Landkreises Schaumburg, weil dieser Adressat eines möglichen Freistellungsanspruchs der von ihm entsandten ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder wäre. Einen verkappten Antrag auf Akteneinsicht könne die Kammer in den drei gestellten Fragen nicht erkennen. Soweit der beklagte Landrat die erbetenen Informationen noch nicht habe, könne er sie sich beschaffen", heißt es von Seiten des Gerichts. Landrat Jörg Farr muss der Entscheidung nach nun zu folgenden Fragen Stellung nehmen: 1. Welche Beträge hat der Kommunale Schadensausgleich an den Insolvenzverwalter der EWR GmbH für Handlungen oder Unterlassungen der von dem Landkreis Schaumburg in den Aufsichtsrat der EWR GmbH entsandten ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder - ggf. aufgeschlüsselt nach den einzelnen AR-Mitgliedern - geleistet? 2. Hat der Kommunale Schadensausgleich dem Landkreis Schaumburg eine schriftliche Abrechnung erteilt über alle von ihm erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden - die EWR GmbH betreffenden - Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter der EWR GmbH, den vom Landkreis Schaumburg in den Aufsichtsrat der EWR GmbH entsandten ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern und dem Land Niedersachsen und wenn ja, wann und welchen Inhalt hat diese? Gleichwohl hat die Kammer in ihrer Entscheidung die Klage hinsichtlich einer Frage abgewiesen, da Landrat Farr laut Auffassung des Gerichts hier bereits eine ausreichende Antwort gegeben hatte. In dieser Frage ging es inhaltich um Forderungen des Insolvenzverwalters gegen die vom Landkreis Schaumburg in den Aufsichtsrat der EWR GmbH entsandten ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder.

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