1. Tipps für den Ferienjob

    Starthilfe für das Berufsleben

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    Kreis Lippe. Neben der Eintrittskarte ins Unternehmen helfen solche Tätigkeiten auch die gefragten Soft Skills zu entwickeln und zu schulen: Pünktlich sein, sorgfältig arbeiten, Stress aushalten, etwas zu Ende bringen. Für Arbeitgeber gibt es oft nichts Wichtigeres. Zusätzlich macht sich jeder Ferienjob gut im Lebenslauf einer Bewerbung. Hier zeigen junge Leute, dass sie bereits über Praxiserfahrung verfügen, Eigeninitiative und Engagement gezeigt haben. Wer seinen Ferienjob mit seiner Berufswahl verknüpfen möchte, kann sich im online-Berufsuniversum unter "www.planet-beruf.de" informieren. Bei der Suche nach einem Ferienjob ist Eigeninitiative gefragt. Eltern, Verwandte, Bekannte wissen auf ihrer eigenen Arbeitsstelle, wo Stellen frei sind. Vielleicht hat ein Freund schon einen Job gefunden und weiß, dass weitere Ferienjobber gesucht werden. Auf den Internetseiten der örtlichen Betriebe werden freie Stellen veröffentlicht. Manchmal schalten Unternehmen frühzeitig Anzeigen in Zeitungen und Stadtmagazinen. Schwarze Bretter in den Schulen und Unis oder im Supermarkt um die Ecke sind Fundstellen für Jobs. Klare arbeitsrechtliche Regelungen gibt es bei den Altersbeschränkungen. Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten, deshalb dürfen Kinder unter 13 Jahren in ihren Ferien nicht jobben. Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren dürfen aufgrund einer Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, leichte und geeignete Arbeiten verrichten. 13- und 14-Jährige können bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen, wie zum Beispiel Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben. Die Arbeit darf die Gesundheit nicht gefährden und Eltern müssen zuvor ihre Zustimmung geben. 15- bis 17-Jährige dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden pro Werktag jobben, höchstens jedoch 40 Stunden in der Woche und maximal 20 Arbeitstage im Jahr. Akkord-, Wochenend- oder Nachtarbeit sind in der Regel verboten. Auch dürfen keine schweren Dinge getragen oder gar gefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Regelmäßige Arbeiten bei Hitze, Nässe, Kälte oder Lärm sind ebenfalls tabu. Volljährige dürfen in ihren Ferien als Erwachsene bis zu 50 Tage im Jahr oder sogar zwei Monate am Stück jobben. Alles was zeitlich darüber hinausgeht, ist kein Ferienjob mehr.

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