1. Anwohner wollen, dass "Twegte" bleibt wie sie ist

    Bauausschuss muss eventuelle B-Planänderung prüfen lassen

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    OBERNKIRCHEN (wa). Wenig begeistert bis ablehnend haben sich am vergangenen Mittwoch die Bürger bei einer Bauausschusssitzung im Rathaus Obernkirchen gezeigt. Konkret ging es um die Änderung des Bebauungsplanes O29 "Twegte" im Innenstadtbereich sowie Teilaufheung des Bebauungsplanes O30 "Kernstadt". Eine Bauanfrage liegt der Stadt Obernkirchen derzeit für diesen Bereich vor, deshalb müsse man planerisch und rechtlich schauen, was dort möglich sei. Diplom - Ingenieur für Raumplanung und Städtebau (IfR) Matthias Reinold aus Rinteln stellte dem Ausschuss sowie den Bürgern vor, wie eine eventuelle Planänderung die Wohnbebauung im hinteren Bereich der Neumarkstraße hin zur Twegte durchgängig möglich gemacht werden könne. Die "Twegte" ist ein kleiner Stichweg zwischen Heyestraße und Hoffmannstraße. Geschottert und als "Hundeörtchen" viel benutzt solle der Weg laut Reinold seinen "heimeligen Charakter auf jeden Fall beibehalten". Eine Bebauung wäre nach positiv entschiedener B-Planänderung dann allerdings zweigeschossig möglich. "Geplant ist eine bauliche Entwicklung mit Augenmaß. Keiner der Anwohner soll irgendetwas von seinem Grund abgeben", erklärte Reinhold im Hinblick auf die Verbreiterung der Twegte um beispielsweise den Müllwagen dort durchfahren zu lassen. Anwohner Thomas Dulkies hielt fest, dass die Gebäude dort unter Denkmalschutz stünden und Buntspecht sowie Fledermaus sich dort "Gute Nacht" sagen. Er äußerte große Bedenken. Ob man artenschutzrechtlich eingreife, werde sich im Laufe des Planverfahrens herausstellen, erklärte Reinold. Auch die Untere Denkmalschutzbehörde werde sich melden, wenn es nötig sei. Unisono waren sich die sieben anwesenden Anwohner einig: Die Bebauungsplanänderung ist nicht erwünscht. Ein Anwohner äußerte sich zu derzeitigen Tätigkeiten eines Anwohners der ohne Baugenehmigung am Werke sei. Auch der Ausschuss war sich einig: Die Twegte soll keine Durchfahrtstraße werden. Nun bleibe abzuwarten, wie das Planverfahren entschieden werde. Bei positivem Bescheid gebe es zudem zwei Öffentlichkeitsbeteiligung bei denen sich die Anwohner gegen oder für das Vorhaben einsetzen können. Foto: wa

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