Oerlinghausen (kd). Die Oerlinghauser CDU weist darauf hin, dass Einwendungen gegen den geplanten Lebensmittelmarkt an der Holter Straße erneut geltend gemacht werden müssen, wenn sie vor Gericht bestehen sollen.
Gegenwärtig unternimmt eine Ratsmehrheit erneut einen Versuch, auf dem Höhne-Gelände einen Lebensmittelmarkt mit rund 1.400 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche anzusiedeln, heißt es in einer Pressemitteilung. Im Bauausschuss und in der Ratssitzung (siehe weiteren Bericht auf dieser Seie) wurde der Einwohnerantrag mit 2.000 Unterschriften wieder ganz knapp mit 8:7 Stimmen abgelehnt. Bürgerbeteiligung, also das Einmischen der Bürger in die Politik, sollte nach Ansicht der CDU jedoch nicht als Störfall, sondern als demokratische Normalität betrachtet werden. Vor kurzem wurde das sogenannte beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB eingestellt, weil die Verfechter einsehen mussten, dass wohl doch erhebliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt eintreten. Jetzt liegt ein neues Verfahren vor, dem erstmals ein Umweltbericht beiliegt. Bedenken und Einwendungen müssen daher bis zum 16. Juni 2016 bei der Stadt eingehen – auch dann, wenn man sich bereits in früheren Verfahren geäußert hatte. Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage zwar erklärt, dass Argumente aus früheren Verfahren bei der jetzigen neuen Abwägungsentscheidung auch behandelt werden (aber nicht unbedingt positiv berücksichtigt werden). Allerdings sei das nur die halbe Wahrheit, denn ein Klagerecht behält nur derjenige, der sich auch im jetzigen Verfahren erneut meldet, teilt die CDU mit. Darauf weise – schwer verständlich - der letzte Satz der aktuellen Bekanntmachung im Schaukasten und im Internet hin. Alle Bürger könnten natürlich ihre bisherigen Schreiben einfach mit einem neuen Datum versehen und eventuell noch zusätzlich Argumente aufgrund des jetzt bekannten Umweltberichts ergänzen. Die CDU Oerlinghausen will dabei gern helfen. Alle Kontaktdaten stehen unter" www.cdu-oerlinghausen.de" im Internet.