RINTELN (ste). So überzeugt wie Eigentümerin und Klägerin Britta Rinne war Berufsrichterin Marianne Lüerßen von der Denkmalschutzwürdigkeit des Gut Echtringhausen offensichtlich nicht. Viele Fragen und versteckte Andeutungen ließen den Schluss zu, dass die "...erhebliche Beeinträchtigung" des Denkmals durch zwei Windkraftanlagen des Investors "Planet energy" von der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover offenkundig so nicht gesehen wird. Ein Urteil steht allerdings noch aus. Bei der Verhandlung ging es ausdrücklich nicht um Seeadler, Rotmilan oder andere Naturschutzbelange, sondern ausschließlich um den Denkmalschutz und eine gegebenenfalls vorhandene Beeinträchtigung des Gutes. Gegen diese Beeinträchtigung klagt Britta Rinne nämlich: "Wir sind hier, um uns ein echtes Bild zu verschaffen", machte Marianne Lüerßen gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich. Beim Ortstermin auf dem Gut Echtringhausen waren neben dem Gericht auch noch Vertreter des Landkreis Schaumburg, des Landesamt für Denkmalschutz, der Beklagten (Planet Energy) und der Stadt Rinteln anwesend. Wohnhaus und Wassermühle des Gut Echtringhausen sind Einzeldenkmale, der Rest sogenannte "konstituierende Bestandteile einer denkmalgeschützten Gruppe". Beeinträchtigungen in der Landschaft für dieses Denkmal aus dem 16. Jahrhundert (Wohnhaus) sind bereits reichlich vorhanden, stellte das Gericht fest. Bahnlinie, B 83, Hochspannungsleitung und das Betonfertigteilewerk sowie die großflächige Solaranlage haben heute schon eine optische Wirkung auf das Gut. Hier auf dem Gut kämpft man seit 2004 gegen die geplanten Anlagen, Britte Rinne als Klägerin, Antje Rinne auf politischer Ebene in der WGS. Schon zu Beginn der endlosen Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) stellte das Landesamt für Denkmalpflege 2005 fest, dass die Beeinträchtigungen des Gut Echtringhausen im Gegensatz zur Schaumburg eher unbedeutend einzuschätzen seien. Damals waren noch Anlagen von 100 Metern Höhe geplant, die neuen Anlagen sollen 149,50 Meter hoch werden. Die Haltung des Landesamtes änderte sich jetzt, denn Dipl.Ing. Katrin Barthmann sah, anders als die Richterin, das Denkmal auch durch den Anbau aus 1937 zu den Stallungen nicht beeinträchtigt und das Gut als Gesamtensemble von herausragender Bedeutung. Wie schlecht die Akteure in diesem Verfahren zum Teil arbeiteten, bekam am deutlichsten der Landkreis Schaumburg vom Gericht bescheinigt. Planungsrechtliche Vorgaben seien bei Erteilung des Vorbescheids noch nicht ordentlich abgearbeitet und der Bescheid unter Umständen objektiv rechtswidrig. Der Landkreis signalisierte, an diesem Bescheid festzuhalten. Die Richterin machte allen Beteiligten auch klar, dass das Gericht in seiner Entscheidung frei sei und nicht gebunden an Meinungen des Landesamtes für Denkmalpflege oder fehlende Einvernehmen der Stadt Rinteln. Was im Rechtsbegriff eine "...intensive und erhebeliche Beeinträchtigung eines Denkmals" ist, klärte das Gericht zu Beginn. Dadurch, so Lüerßen, müssten Investitionen in das Denkmal erheblich beeinträchtigt sein. Dabei sei insbesondere die Sicht auf das Denkmal und nicht aus dem Denkmal heraus geschützt. Und dann kam der Satz der Richterin, der alle Beteiligten darauf schließen ließen, dass das Gericht eine erhebliche Beeinträchtigung wohl nicht entscheiden werde: "Die Windräder stören - wenn überhaupt - allenfalls.....!" Aus dem Publikum war zu hören: "Gut, jetzt muss es der Seeadler richten!" Und eine Zuschauerin rief noch aufgeregt: "Schaun Sie dort, da ist der Rotmilan!" Auch der war einmal im Kampf gegen die WEA an vorderster Front zu finden.Foto: ste
-
Windräder beeinträchtigen das Gut Echtringhausen wenig
12. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover ist nicht überzeugt von Beeinträchtigung des Denkmal "Gut Echtringhausen"
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum