1. Samtgemeinde reicht vierseitigen 
Einspruch gegen neue Bahntrassen ein

    Gesetzesverstoß und Verfahrensfehler: Bund soll eigene Gesetze beachten / Umwelt würde beeinträchtigt

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    Auf keinerlei Verständnis stößt die Tatsache, dass der Bund bereits beim BVWP 2003 den Abschnitt Minden-Haste als Ausbau- und Haste-Seelze als Ausbau-/Neubaustrecke festgelegt hat. Einen Verstoß sieht die Kommune auch gegen das Umweltverträglichkeitsgesetz. Eine Auseinandersetzung mit den Trassenauswirkungen auf Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Luft und Landschaft sei nicht ersichtlich. Angaben zu Alternativen fehlten. Zudem prangert die Verwaltung einen Verfahrensfehler an. Untersuchungen seien öffentlich zugänglich zu machen und nicht nur zu erwähnen. Die Darstellung, ein hohes Umweltschutzniveau sei bereits frühzeitig sicherzustellen, wirke wie "eine allgemeine Floskel", schreibt die Samtgemeinde. Zudem propagiere der Entwurf – entgegen des Gesetzes – Stellungnahmen auszuschließen. Das grenze den Bürger aus und animiere ihn noch, erst gar nicht zu protestieren. Die Samtgemeinde beruft sich auch auf das Bundesnaturschutzgesetz. Demnach sind vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen. Und ein Ausbau an vorhandener Strecke würde erheblich weniger Raum beanspruchen und weniger Ausgleichsmaßnahmen erfordern. Zumal der Flächenverbrauch durch einen Schienenneubau in keinem Verhältnis zum Nutzen der Fahrzeitenreduzierung stehe. Für die Landwirtschaft werde er mitunter sogar zur Existenzbedrohung. Zudem würden die Gleise großflächige Natur- und Landschaftsschutzgebiete zerschneiden sowie ins Überschwemmungsgebiet "Rodenberger Aue" eingreifen. Dabei sind weite Teile des Fließgewässers erst gerade renaturiert worden. Dabei spielt die Samtgemeinde auch auf die F-Planänderung für die Windrad-Konzentrationszone bei Waltringhausen an. Die Kartierungen von 2014 zeigen: Die geplante Trasse führt durch den Lebensraum geschützter Wildtierarten. Ferner spaltet sie die Gemeinde Suthfeld und verläuft in unmittelbarer Nähe zum Neubaugebiet. Die Samtgemeinde sieht sich in ihrer städtebaulichen Entwicklung gehindert und in ihrem Erholungs- sowie Tourismuswert gefährdet. Damit widerspreche das Bundesministerium seinem eigenen Ziel, Verkehrslärm vermindern zu wollen, wie die Verwaltung kritisiert: Die Trasse schaffe einen weiteren Lärmkorridor. Zu allem Überdruss würden die Schienen "erhaben in der Landschaft thronen". Die Samtgemeinde fordert vom Bund seine eigenen Gesetze zu beachten. Foto: jl

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