1. Der Samtgemeinderat Lindhorst weist Raum für weitere Windräder aus

    Vier Gegenstimmen / Neue Bereiche liegen bei Beckedorf und Heuerßen / Keine Höhenbegrenzung nahe Lohhof vorgegeben

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    Der geänderte Plan weist gegen erhebliche Bedenken aus der Bevölkerung sogenannte Konzentrationszonen für neu zu erstellende Windkraftanlagen auf. Eine davon befindet sich in der Gemarkung Beckedorf, eine andere im Bereich Heuerßen nordwestlich des Lohhofes. Der Plan sieht vor, dass ein dritter Teilbereich im Bereich Lüdersfeld nach und nach aufgehoben wird. Für den größten Teil der Beckedorfer Vorrangflächen sowie die Fläche nahe dem Lohhof ist keine Höhenbegrenzung für die Windräder vorgesehen. Der Plan begründet dies mit dem Hinweis, dass mit wenigen hohen Anlagen die energetischen und klimapolitischen Ziele besser zu erreichen sind. Der Plan legt fest, dass zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen ein Abstand von 900 Metern berücksichtigt werden muss. Nach Aussage von Ratsmitglied Hans Bielefeld (WGL) können im Bereich Beckedorf bis zu vier neue Anlagen erstellt werden, weitere vier könnten auf dem benachbarten, von der Samtgemeinde Nenndorf ausgewiesenen Gebiet entstehen. Seit vier Jahren sind Rat und Verwaltung mittlerweile mit dem Vorhaben befasst, führte Samtgemeindebürgermeister Andreas Günther zu Beginn der von zahlreichen Zuhörern verfolgten Debatte am Ratstisch aus. Befürworter begründeten ihre Zustimmung zur geplanten Änderung wiederholt mit dem Hinweis, der Atomausstieg sei richtig, und sie bevorzugten regenerative Energieträger. SPD – Sprecher Heinz – Dieter Lauenstein kündigte für seine Fraktion ein individuelles Abstimmungsverhalten an, da unter den SPD –Mandatsträgern große Meinungsvielfalt zu dem Thema Windenergieanlagen herrsche. Der Versuch einer massiven Einflussnahme durch einen Interessenverband im Vorfeld der Entscheidung "hat mir nicht sonderlich gut gefallen", gab er zu Protokoll. Cerstin Bayer begründete ihre Ablehnung mit dem Hinweis, sie sei gegen neue Windräder, da der Landkreis zu den dicht besiedelten gehöre. Für die CDU kündigte Burkhard Pieper die Zustimmung seiner Fraktion an und Matthias Hinse (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf die rechtliche Notwendigkeit der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraft hin. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit waren bei der Verwaltung im Vorfeld der Abstimmung zwölf Schreiben eingegangen, in denen sich unter anderem von den Bürgerinitiativen Pro Dorf und Pro Natur sowie etlichen Anliegern Vorbehalte und Anregungen zur geplanten Form der Ausweisung von Konzentrationsflächen fanden. Zusätzlich waren insgesamt 34 Fragen auf 21 Postkarten notiert, die die Verwaltung erreichten. Neben anderen inhaltlichen Aspekten fanden sich in den zum Teil seitenlangen Schreiben kritische Anmerkungen zu dem vorgesehenen Mindestabstand, zum Artenschutz, zur Höhenbegrenzung sowie zur Art und Qualität der Gutachten. Die Bedenken waren verbunden mit der Bitte oder der Forderung zur Abänderung. In allen Fällen folgte eine Ratsmehrheit den ausführlichen Begründungen der Verwaltung und lehnte alle Einwände ab. Dies galt auch für den Einwand der Gemeinde Lindhorst. Diese hatte die Einhaltung des 5 – Kilometer – Abstandes zwischen zwei Vorranggebieten, die Vermeidung der Einkreisung des Ortes Lindhorst durch Windräder sowie die Erhöhung des Abstandes zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter angemahnt. Hans – Otto Blume, Lindhorster Bürgermeister und Vorsitzender des Samtgemeinderates, sprach in seiner Stellungnahme deutliche Worte. Für seine Stellungnahme gab er den Vorsitz ab. Blume stellte klar, dass er die Notwendigkeit regenerativer Energien und somit auch die der Windenergie nicht infrage stelle. Die Förderung der Windenergie müsse aber in Abwägung der Interessen aller geschehen. Dabei dürfe das Interesse einzelner Investoren und das Profitstreben nicht höher bewertet werden als das Allgemeinwohl in einer Kommune. Ihm komme die Bewertung des Allgemeinwohls zu kurz. Es sei auffällig, "dass keinerlei Anregungen und Vorschläge betroffener Bürger und Behörden in den Planungen berücksichtigt wurden", führte er aus und stellte die Frage in den Raum: "Ist das die gewünschte Bürgerbeteiligung? Oder war die Auslegung zur Stellungnahme nur eine Alibimaßnahme?" Alles liefe darauf hinaus, die Interessen einiger weniger Investoren zu befriedigen. Durchaus berechtigte Einwände würden einfach abgebügelt oder infrage gestellt. Samtgemeindebürgermeister Andreas Günther hielt dem entgegen, das Verfahren, das die Verwaltung durchgeführt habe, sei "picobello" und nach allen rechtlichen Vorgaben verlaufen. "Wir stehen dazu als Verwaltung", unterstrich er. Foto: bt

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