1. Zeuge aus dem Hamelner Raum wird dringend gesucht

    Kradfahrerin konnte Zusammenstoß noch knapp verhindern

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    LAUENAU (gr). Am 6. Mai in der Zeit von 6 bis 6.15 Uhr ist es zu einer Gefährdung einer Kradfahrerin auf der B 442 kurz vor dem Einmündungsbereich zur K 59 in Lauenau gekommen. (In der Nähe befindet sich die dortige Shell-Tankstelle, welche von der B 442 sichtbar ist.)

    Ein Autofahrer hat die Kradfahrerin, welche in Richtung Bad Nenndorf unterwegs war, im Überholverbot überholt und hat sie beim Wiedereinscheren dermaßen geschnitten, dass die Kradfahrerin nur durch eine Vollbremsung mittels Hand- und Fußbremse einen Zusammenstoß verhindern konnte. Sie ist dadurch in Richtung Grünstreifen von der Fahrbahn abgekommen. Die Kradfahrerin wurde nicht verletzt. Gemäß ihren Angaben soll seit Bad Münder ein dunkelfarbener Kombi mit Hamelner Kennzeichen vor ihr gefahren sein. Der Fahrzeugführer dieses Wagens könnte möglicherweise ein wichtiger Zeuge für den Vorfall sein, auch wenn er den eigentlichen Überholvorgang nicht unbedingt mitbekommen hat. Wer hat also am 6. Mai zwischen 6 und 6.15 Uhr einen dunkelfarbenen Kombi genutzt und ist damit aus Richtung Bad Münder die B 442 bis zur Anschlussstelle Lauenau der A2 gefahren? Wer kennt jemanden, der als Zeuge in Frage kommen könnte? Es können sich natürlich auch alle anderen Personen melden, die sich ebenfalls als Zeuge für diesen Vorfall angesprochen fühlen. Zeugen, die Hinweise zur Aufklärung geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Bad Nenndorf unter 05723/94610 oder bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden.

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