Kreis Lippe. Das Arbeitsgericht Detmold hat die Klage des Kreises Lippe abgewiesen und Konstituierung eines Konzernbetriebsrates grundsätzlich als zulässig erachtet. Nach Eingang und Erhalt der Urteilsbegründung wird der Kreis Lippe entscheiden, ob weitere Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden. Trotz des Urteils sind aus Sicht der Verwaltung Verfahrensfragen in der Arbeit des Betriebsrates ungeklärt. So bleibt unklar, ob der Kreistag in seiner Entscheidungsfreiheit durch Beschlüsse des Konzernbetriebsrates eingeschränkt werden kann.
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Klage abgewiesen
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