LUTHE (tau). Die Baumerhaltungssatzung in der Ortschaft Luthe funktioniert. Sie regelt, dass ortsbildprägende Bäume nicht einfach gefällt werden dürfen. Von der Satzung, die seit rund neun Jahren gilt, sind auch rund 225 Bäume auf Privatgrundstücken betroffen. Wenn also Eigentümer einen Baum auf ihrem Grundstück entfernen möchten, müssen sie das Gartenbauamt um Erlaubnis fragen. Nach Angaben der Verwaltung sind bislang sechs Anträge auf Fällung abgelehnt worden. Dagegen wurden zehn Genehmigungen erteilt. Hier kamen die städtischen Prüfer zu dem Schluss, dass der betroffene Baum aufgrund von Krankheiten oder Pilzbefall nicht erhalten werden könne. Kastanien seien hier besonders betroffen.
Probleme mit der Satzung gebe es nicht. Die Haushaltsmittel für die Unterhaltung reichen aus. In der Regel haben die Bürger Verständnis für das Ziel, größere Laubbäume dem Ortsbild zuliebe zu erhalten. Vor diesem Hintergrund gab es auch Lob von einstigen Kritikern, wie dem CDU Ortsratsherrn Heinz-Gerhard Kück. Er betonte während der Sitzung des Ortsrates aber dennoch, dass die Satzung in das Eigentumsrecht eingreife, wohingegen die Haftungsfrage beim jeweiligen Grundstücksbesitzer verbleibt. Die SPD Fraktion betonte hingegen, dass es nicht um Gängelung, sondern um eine positive Grundhaltung zum Ortsbild gehe.