1. 73-Jährige bei Überfall schwer verletzt

    Täter kommt aus dem offenen Vollzug / Ministerin fordert Überprüfung

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    WUNSTORF (mk). Beamte des Polizeikommissariats Wunstorf haben am Montagabend, gegen 19.45 Uhr, einen 36 Jahre alten Mann festgenommen. Er steht im Verdacht, kurz zuvor eine 73-Jährige in ihrer Wohnung eines Mehrfamilienhauses an der Alten Bahnhofstraße überfallen und mit Messerstichen schwer verletzt zu haben. Bisherigen Ermittlungen zufolge hatte der Tatverdächtige zunächst an eine Scheibe der Erdgeschosswohnung geklopft. Nachdem die Seniorin darauf aufmerksam geworden war, bat er unter einem Vorwand um Einlass. Als die 73-Jährige daraufhin die Terrassentür öffnete, wurde sie unvermittelt von dem 36-Jährigen angegriffen und geschlagen. Im weiteren Verlauf fügte dieser der Seniorin mehrere Stichverletzungen im Oberkörper zu. Das Opfer konnte anschließend aus der Wohnung zu einer Nachbarin flüchten, die die Polizei alarmierte. Ein Rettungswagen brachte die schwer verletzte 73-Jährige in eine Klinik. Den 36-Jährigen nahmen die Beamten noch in der Tatwohnung fest. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines versuchten Tötungsdeliktes eingeleitet.

    Der Täter war zum Zeitpunkt der Tat im Probewohnen in Wunstorf untergebracht und wurde durch den Offenen Maßregelvollzug Misburg betreut. Dies gibt das Niedersächsische Ministerium für Soziales in einer Mitteilung bekannt. Demnach wurde der 36-Jährige Anfang 2010 aufgrund gemeinschaftlichen schweren Raubs in den Maßregelvollzug in Moringen aufgenommen. Nach einer zwischenzeitlichen 2013 erfolgten Aussetzung zur Bewährung wurde selbige Anfang 2015 nach einem Rückfall widerrufen. "Es ist schrecklich, dass hier eine Frau mit einem Messer angegriffen worden ist", erklärt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt, "unser Mitgefühl gilt dem Opfer und auch den Angehörigen, die mit diesem Schock leben müssen. Wir wünschen ihr von Herzen gute Besserung." Die Ministerin will weiter mit Nachdruck die bereits laufende Überprüfung des Lockerrungssystems vorantreiben: "Offenbar wurde in der Einrichtung mit dieser Gefährlichkeit des Patienten nicht gerechnet. Dass es doch zu solch einer Tat gekommen ist, bestärkt uns darin, die laufende Überprüfung der Lockerrungsstandards voranzutreiben. Wir können nicht hinnehmen, dass jetzt möglicherweise sogar in zwei Fällen offenbar eine Fehleinschätzung durch Fachleute unbeteiligten Frauen zum Verhängnis wurde." Im März dieses Jahres wurde durch das Landgericht Göttingen die Erledigung der Maßregel wegen Erreichens der Höchstfrist für sogenannte 64 Patienten, bei denen eine Alkohol- beziehungsweise Drogenabhängigkeit mutmaßlich ausschlaggebend für ihr Fehlverhalten ist, festgestellt. Der Strafrest sollte laut Gericht weiterhin im Maßregelvollzug verbüßt und parallel ein Prognosegutachten eingeholt werden. Sozialministerin Rundt ließ am Dienstag gegenüber den niedersächsischen Maßregelvollzugs-Einrichtungen verfügen, dass derartige richterliche Anordnungen künftig umgehend dem Sozialministerium zu melden sind. Außerdem ließ sie die ärztlichen Leitungen dieser Einrichtungen für kommende Woche in das Ministerium einladen, um mit diesen über die Konsequenzen aus den Vorfällen zu sprechen.

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