1. Täter kommen aus dem persönlichen Umfeld

    Gleichstellungsbeirat greift Debatte über sexualisierte Gewalt an Frauen auf

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    Detmold. Der Gleichstellungsbeirat der Stadt Detmold hat sich vor einiger Zeit mit dem Thema "sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen" auseinandergesetzt. Anlass für die Diskussion waren die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in mehreren deutschen Städten, die zu einer öffentlichen Debatte über sexuelle Gewalt geführt haben.

    Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse und der Berichterstattung, erläuterte die Vorsitzende des Gleichstellungsbeirates Elke Wittek, sei es wichtig, sich fundierter mit der Thematik "sexualisierter Gewalt" zu beschäftigen. Das Thema zur Sprache zu bringen, sei längst überfällig, erklärte die Detmolder Gleichstellungsbeauftragte Regina Homeyer, da seit vielen Jahren das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen bekannt sei. Sie erläuterte, dass 40 Prozent der in Deutschland lebenden Frauen seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben. "Entgegen der weitverbreiteten Meinung handelt es sich bei den Tätern nur selten um völlig Unbekannte", so Homeyer. Täter seien vielmehr in 50 Prozent der Fälle vor allem Partner und Ex-Partner, in 30 Prozent Männer aus dem Freundes- und Verwandtenkreis. Die Täter-Opfer-Beziehung spiegelt sich auch in den Tatorten wider: Denn zumeist werde sexuelle Gewalt gegen Frauen in der eigenen Wohnung oder in Wohnungen des Verwandten- und Bekanntenkreises ausgeübt. Dass nur acht Prozent der Opfer die Polizei einschalten, hänge nach Einschätzung des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland vor allem mit der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland zusammen. Auch wenn einige Schutzlücken geschlossen wurden, schließt sich der Gleichstellungsbeirat der grundsätzlich Kritik am Gesetzentwurf an: Das Klare Prinzip "Nein heißt Nein" gilt danach immer noch nicht. Entgegen der landläufigen Meinung sind längst nicht alle sexuellen Handlungen gegen den Willen einer erwachsenen Person ein Sexualdelikt. Vielmehr muss sich das Opfer weiterhin aktiv zur Wehr setzen und bei fehlendem Widerstand wird im "Normalfall" Einverständnis vorausgesetzt. Die Widerstandsleistung des Opfers ist daher die zentrale Voraussetzung für die Strafbarkeit. Damit werde die geltende Gesetzeslage den realen Situationen, in denen diese Übergriffe stattfinden, nicht gerecht. Das gilt vor allem für sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum. Sexuelle Belästigung ist, wenn nicht zugleich eine Nötigung vorliegt, kein Straftatbestand. Mangels einschlägiger Paragrafen können Betroffene in der Regel diese Übergriffe nur als Beleidigung auf sexueller Basis anzeigen. "Ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel ist notwendig", forderte Rechtsanwältin Corinna Peter-Werner. Über die Situation in Detmold aus polizeilicher Sicht berichtete die Polizeirätin Jennifer Brink. Sie unterstrich, dass Lippe eine der sichersten Regionen in NRW ist. 2014 gab es in Lippe 132 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Sie bestätigte, dass auch in Lippe die meisten Gewalttaten gegen Frauen Beziehungstaten sind. In der Polizeistatistik nicht erfasst werden jedoch sexuelle Belästigungen, da diese nicht als Sexualdelikte gelten. "Wir brauchen ein gesellschaftliches Klima, in dem sexualisierte Übergriffe gegen Frauen und Mädchen – einschließlich des alltäglichen Sexismus – nicht toleriert werden. Wir müssen deshalb eine Kultur des Hinsehens, Einmischens und Helfens bei Grenzverletzungen fördern", fasste Homeyer die einhellige Meinung der Mitglieder des Gleichstellungsbeirates zusammen. Konsens im Gleichstellungsbeirat bestand außerdem darüber, dass auch in Deutschland die Zeit dafür reif sei, alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen. Der Beirat begrüßte daher die Online-Petition des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe "www.change.org/neinheisstnein", die einen Paradigmenwechsel hin zu einem voraussetzungslosen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung einfordert.

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