1. "Drückermethoden" bei Stromverträgen

    Verbraucherzentrale warnt vor Tücken bei Vertragsabschlüssen

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    Detmold (tl). Jeder Verbraucher kann seinen Stromlieferanten frei wählen. Das gilt nicht nur beim Einzug in eine neue Wohnung. Auch bei einem bestehenden Liefervertrag kann man den Stromlieferanten – unter Beachtung der vertraglichen Kündigungsfristen – wechseln. Dorothea Nolting, Leiterin der Verbraucherzentrale (VZ) Detmold, empfiehlt, die Angebote von verschiedenen Anbietern gründlich zu vergleichen, sowie Vertragsangaben und das Kleingedruckte sorgfältig und in Ruhe zu lesen. Nolting: "Besonders hellhörig sollte man sein, wenn damit geworben wird, dass ein Angebot nur bei sofortigem Vertragsabschluss gilt und damit Entscheidungsdruck aufgebaut wird." Bei einem vor-Ort-Besuch in der Beratungsstelle in der Lemgoer Straße informierte sich Bürgermeister Rainer Heller jüngst über die verschiedensten unlauteren Maschen von unseriösen Direktvertrieblern, die derzeit unterwegs sind, um Strom- und Gaskunden neue Verträge anzudrehen. Die Nepper klingeln an der Haustür unter dem Vorwand, von den Stadtwerken zu sein, über neue Preise zu informieren oder Vertragsdaten abgleichen zu wollen. Manch skrupelloser Vertreter schafft es sogar, für Verbraucher neue Energielieferverträge abzuschließen, ohne jemals mit diesen gesprochen zu haben. Der Kundenname und dessen Zählernummer reichen aus, um einen neuen Vertrag anzubahnen. Nolting mahnt deshalb, mit vertraulichen Daten sensibel umzugehen. Ansonsten können die Folgen teuer und nervenraubend sein. So suchen überrumpelte Kunden dann oftmals rechtlichen Rat in der Verbraucherzentrale. Dr. Marle Kopf, Regionalleiterin der VZ, erklärt: "Entweder stellen die Ratsuchenden fest, dass sie ungewollt bei einem neuen Gas- oder Stromlieferanten gelandet sind, oder dass sie in einem Vertrag stecken, der keineswegs so günstig ist wie von den Werbern behauptet." Um den unseriösen Vertrieblern das Handwerk zu legen, bittet die VZ darum, derartige Fälle zu melden. Dr. Kopf: "Unsere Juristen gehen dann gegen unzulässige Praktiken vor, mahnen die Anbieter ab, und fordern zur Unterlassung auf." Bürgermeister Heller zeigte sich besorgt angesichts der Machenschaften auf dem Energiemarkt und sieht sie als "Ärgernis erster Klasse." Sein Rat: "Seien Sie umsichtig! Sollte es dennoch zu Missbrauch kommen, nutzen Sie Ihr vierzehntägiges Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, damit die Rückabwicklung zügig vonstatten gehen kann." Weitere Informationen zum Thema und die Möglichkeit zur Terminvereinbarung bei der VZ gibt es unter der Rufnummer (05231) 7015901.

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