1. War die Abholzung rechtmäßig?

    NABU bezweifelt das und hat den Landkreis Schaumburg eingeschaltet / Viele Altbäume entnommen

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    Vor dem Hintergrund der behördlichen Prüfung weist Dr. Büscher darauf hin, dass bereits vor einigen Jahren der Holzeinschlag Anlass eines Ortstermins zwischen Forstamt Hessisch Oldendorf, Unterer Naturschutzbehörde und NABU war. Auch damals waren die ehrenamtlichen Naturschützer mit der Massivität des Holzeinschlages in den "Luhdener Klippen" nicht einverstanden. Damals habe man die Naturschützer seitens des Forstamtes und der Naturschutzbehörde vertröstet: "Bereits damals wurden verhältnismäßig viele Altbäume und potenzielle Habitatbäume entnommen", so Dr. Büscher. Der "Kamm des Wesergebirges", das betont der NABU, sei nicht nur ein Naturschutzgebiet, sondern Bestandteil des FFH-Gebietes 112 "Wesergebirge, Süntel, Deister": "Dafür gilt ein Verschlechterungsverbot!" Deshalb lässt der NABU auch prüfen, ob es sich um einen Verstoß gegen die FFH-Richtlinie handelt. Eine bestimmte Anzahl von Habitatbäumen ist in einem solchen Gebiet vorgeschrieben und bei Pflegemaßnahmen sei das Totholz im Wald zu belassen. Aus Sicht des NABU gilt, dass dieser Zustand durch forstliche Maßnahmen nicht gefährdet werden darf, wobei es nicht ausreiche, dass dieser Anteil statistisch erreicht werde: "Es kann nicht sein, dass in einem Teilbereich des Naturschutzgebietes dieser Wert kaum erreicht wird und dementsprechend wenige Habitatbäume vorhanden sind", so Dr. Büscher. Die derzeitigen forstlichen Maßnahmen sieht der NABU durch die forstwirtschaftlichen Freistellungen nicht gedeckt. Umso mehr begrüße man beim NABU den Vorstoß der Rintelner Grünen, sich über den möglichen Verstoß gegen die FFH-Richtlinie beim Landwirtschaftsministerium zu beschweren.Foto: ste

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