1. IHK Lippe informiert

    Strengere Regeln für Bewachungsgewerbe

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    Kreis Lippe. Die Anforderungen an die Bewachungsunternehmen werden erhöht. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Änderungen der Gewerbeordnung bereits beschlossen. "Bewachungsunternehmer müssen künftig eine Sachkundeprüfung ablegen und werden regelmäßig alle drei Jahre auf ihre Zuverlässigkeit geprüft", so Svenja Jochens, Justitiarin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK). Dazu sollen die zuständigen Gewerbeämter eine polizeiliche Stellungnahme einholen. Zusätzlich kann eine Abfrage bei der Verfassungsschutzbehörde erfolgen.

    "Auch das Bewachungspersonal soll zukünftig strenger überwacht und kontrolliert werden", so Jochens weiter. Hier sind insbesondere Personen betroffen, die in leitender Funktion mit der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen eingesetzt werden. Bis zum 31. Dezember 2017 soll zudem ein zentrales Bewacherregister errichtet werden, in dem bundesweit Informationen über Bewachungsunternehmer und das eingesetzte Bewachungspersonal elektronisch erfasst werden. Der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften kommt eine wachsende Bedeutung zu. Immer mehr Bewachungsunternehmen werden gegründet und zusätzliches Personal wird eingestellt. Eine schnelle Umsetzung der Änderungen war lt. der Regierung somit erforderlich, um die besondere Situation bei der Bewachung dieser Unterkünfte durch gewerbliche Bewachungsunternehmen entsprechend zu berücksichtigen.

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