RINTELN (ste). Im Vorgriff auf eine generelle Entscheidung über die im Stadtgebiet Rinteln angeordneten Radwegebenutzungspflichten hat die Stadt Rinteln als untere Straßenverkehrsbehörde die Radwegebenutzungspflichten im Zuge Konrad-Adenauer-Straße und der Straße Galgenfeld aufgehoben. Die entsprechenden Verkehrszeichen wurden in diesen Straßenzügen mittlerweile entfernt. Dafür wurde das Verkehrszeichen 239 "Radverkehr frei" aufgestellt, so dass Radfahrer trotz Aufhebung der Nutzungspflicht auch weiterhin auf den Radwegen fahren dürfen. Sie haben nun die Wahl zwischen Nutzung der Fahrbahn oder des freigegebenen Gehweges.
Speziell langsame oder unsichere Fahrradfahrer können sich somit weiterhin außerhalb der Fahrbahn auf der Gehweganlage fortbewegen, für schnellere und sichere Fahrradfahrer besteht die Möglichkeit, sich in den fließenden Kraftfahrzeugverkehr einzureihen und die Fahrbahn im Mischverkehr zu nutzen. Im Unterschied zu der bisherigen Regelung haben Fußgänger auf der freigegebenen Gehweganlage absoluten Vorrang vor dem Fahrradverkehr. Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen, bei Bedarf müssen sie sogar absteigen. Die Verkehrssituation im Bereich Konrad-Adenauer-Straße/Galgenfeld wird im Hinblick auf Behinderungen und Gefährdungen speziell auf den Gehweganlagen in den nächsten Wochen verstärkt beobachtet und gegebenenfalls wird die Freigabe des Gehweges auch wieder aufgehoben. Bis zum Sommer diesen Jahres werden sämtliche Radwege im Stadtgebiet Rinteln hinsichtlich einer möglichen oder erforderlichen Aufhebung der angeordneten Radwegebenutzungspflichten unter Beteiligung der verschiedenen Interessengruppen (Senioren-/Behindertenbeirat, ADFC) überprüft. Foto: ste