WUNSTORF (tau). Die Diakonische Altenhilfe Leine-Mittelweser plant die Einrichtung eines Mehrgenerationenhauses und hat sich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben um die Aufnahme in ein Förderprogramm ("Pretest 2016") beworben. An diesem Vortest können sich bundesweit bis zu zehn Projekte beteiligen, die vom Bund mit einem Zuschuss von je 30.000 Euro zu den Personal- und Sachkosten gefördert werden, teilt die Verwaltung in einer Vorlage mit. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat signalisiert, dass für das Wunstorfer Projekt gute Chancen auf eine Förderung bestehen.
Vorgesehen ist, aus der jetzigen Begegnungsstätte Bürgerpark in der Bäckerstraße 6 ein "Haus der Vielfalt" zu machen. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des bisherigen Treffpunkts der Generationen. Mehr Nutzergruppen sollen angesprochen werden, ein Netzwerk entstehen, teilt die Diakonische Altenhilfe auf Nachfrage mit. Die Verwaltung schlägt neben dem Bekenntnis zum Projekt Mehrgenerationenhaus ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst sollen für dieses Jahr Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro bewilligt werden. Der Bund steuert 30.000 Euro und die Diakonische Altenhilfe 10.000 Euro dazu, so dass für das Mehrgenerationenhaus insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei Aufnahme des Projekts in das Bundesprogramm 2017 müssten von der Stadt für die Jahre 2017 bis 2020 weiterhin jährlich 10.000 Euro bereitgestellt werden. Die am Pretest teilnehmenden Projekte haben nach Angaben der Verwaltung gute Aussichten, ab 2017 in das vierjährige Förderprogramm des Bundes aufgenommen zu werden, da bestehende Mehrgenerationenhäuser möglichst erhalten bleiben sollen. Die Bundesförderung setzt für die Bezuschussung der Projekte voraus, dass eine jährliche kommunale Kofinanzierung gesichert ist. Die Stadt hat dazu bereits mit der Region Hannover und dem Land Niedersachsen Kontakt aufgenommen und nachgefragt, ob eine finanzielle Beteiligung in Aussicht gestellt werden kann. Die Region lehnte wegen einer abgelaufenen Antragsfrist ab. Es bestehe aber grundsätzlich die Möglichkeit, ab 2017 eine sogenannte "Institutionelle Förderung" zu beantragen. Die zuständige Stelle des Landes (Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg) hat noch keine verbindliche Rückmeldung gegeben, schließt aber die Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von jährlich 5.000 Euro - auch schon für das Jahr 2016 - nicht aus. Eine Entscheidung in der Sache soll der Stadt kurzfristig zugeleitet werden. Für den Fall, dass es gelingt, weitere Fördergelder von Region und Land anzuwerben, würde sich die städtische Kofinanzierung entsprechend reduzieren. Mit dem Projektträger soll eine Vereinbarung geschlossen werden, wonach die von der Stadt vorgestreckten Zuwendungsmittel nach Erhalt der Fördersummen erstattet werden. Foto: tau
