WUNSTORF (ew). In den Wäldern und auf den Feldern Wunstorfs bereiten sich unter anderem Rehe, Hasen und verschiedene Vogelarten darauf vor, ihren Nachwuchs aufzuziehen. Damit dies möglichst ohne Störungen vonstatten gehen kann, gilt auch in diesem Jahr wieder ab dem 1. April bis zum 15. Juli die strikte Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft, teilt die Stadt mit.
Hierzu zählen die Wälder sowie öffentlich zugängliche Flächen, die unbebaut sind, Feld- und Waldwege sowie die Gewässer im Stadtgebiet. Nicht zur freien Landschaft gehören hingegen öffentliche Straßen sowie eigene Gebäude, Hofflächen und Gärten. Alle Hundehalter werden gebeten, darauf zu achten, dass ihre Hunde angeleint sind. Außerdem müssen sie zu jeder Zeit auf ihren Hund einwirken können. Letzteres gilt natürlich auch außerhalb der Brut- und Setzzeit. Weiterhin weist die Stadt Wunstorf darauf hin, dass Wiesen während der Aufwuchszeit, Weiden während der Weidezeit und Äcker vom Beginn der Bestellung bis zum Ende der Ernte nur zur Bewirtschaftung betreten oder befahren werden dürfen. Die Stadt Wunstorf bittet eindringlich um Rücksichtnahme auf die Natur und die in ihr lebenden Tiere. Für Auskünfte zu den Themen, insbesondere zum Leinenzwang steht Herr Stefan Wedemeier (Tel.: 05031/101-383) vom Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Wunstorf gerne zur Verfügung.