LAUENAU/BÜCKEBURG. Das Schwurgericht hat in der gestrigen Verhandlung über die Haftbeschwerde des Angeklagten Uwe K. entschieden. Die Kammer hat den dringenden Tatverdacht bejaht und daher den Antrag des Angeklagten auf Aufhebung der Untersuchungshaft zurückgewiesen. Der dringende Tatverdacht stützt sich dabei auch auf die Aussage der Geliebten, welche gestern auf ihre Aussage, nach der sie den Angeklagten bei der Tat beobachtet habe, vereidigt worden ist.
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Keine Entlassung aus der U-Haft
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