1. Vor Gericht bricht Uwe 
K. jetzt sein Schweigen

    Beschuldigter "vermutet" Geliebte als Täterin / Erste Zeugen am Freitag

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    Großer Andrang am Montagmorgen vor den Bückeburger Justizbehörden. Schon eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn werden Besucher abgewiesen, weil alle Zuhörerplätze besetzt sind. Selbst die für Medienvertreter reservierten Stühle erweisen sich als fast zu knapp. Um 9 Uhr betritt Uwe K. den Saal: Die Kapuze seiner schwarzen Jacke über den Kopf gezogen, das Gesicht mit Papieren in einer Folie vor den Kameras der Reporter verdeckt. Als der Vorsitzende Richter Norbert Kütemeyer die Verhandlung eröffnet, werden K. die Handschellen abgenommen. Zwei Verteidiger flankieren ihn auf der Anklagebank. Ihm gegenüber sitzt Ines‘ Vater Peter Sch. als Nebenkläger mit seinem Anwalt. Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage. Danach sei Ines K. an jenem 27. Mai 2015 zwischen 12.08 und 12.45 Uhr durch zwei hölzerne Zaunlatten mindestens vier Mal am Kopf getroffen worden. Mehrere Schädelbasisbrüche hätten sie handlungsunfähig gemacht. Danach seien ihr drei Wertstoffsäcke über den Kopf gezogen und mit Expanderband am Hals fixiert worden. Für den Ankläger ist klar: K. wollte sich seiner Geliebten Raphaela L. zuwenden. In einer schriftlichen Stellungnahme ("Ich habe meine Frau nicht umgebracht!") lässt K. das Verhältnis zur Ermordeten als "die Liebe seines Lebens" schildern. Sie seien unzertrennlich auch in Krisenzeiten gewesen. Als der Verteidiger einen Passus über die "geliebte Tochter" verliest, wischt sich K. Tränen aus dem Auge. Offen beschreibt er jedoch auch seine Empfänglichkeit "für Reize von Außen". So habe er immer wieder "vor- und außereheliche Beziehungen unterhalten", unter anderem eine Affäre mit einer Dorfnachbarin. Er sei "in Massageclubs und Bordellen" gewesen und hätte bei einem dieser Besuche Raphaela L. kennengelernt. Diese habe sich "immer mehr in sein alltägliches Leben" geschoben. Er habe L. zu Kunden mitgenommen; sie sei im Büro, im Haus und auch im Schlafzimmer mit ihm gewesen. Das Verhältnis habe seine Frau "hingenommen". Die außerehelichen Verhältnisse hätten die Ehe nicht belastet. Als L. immer mehr wollte, habe er dieser erklärt, schon des Kindes wegen würde er sich nicht von seiner Frau trennen. Ausführlich schildert K. den Verlauf des Tattages, an dem er mit L. in Lauenau gewesen sei. Eigentlich sollte diese am späten Vormittag mit dem Firmenwagen wegfahren, doch habe sich das Auto zur vermuteten Tatzeit immer noch nahe dem Geschäftshaus befunden. Bei den ersten Vernehmungen – damals noch als Zeuge - habe er unwahre Angaben gemacht. Dies sei ein großer Fehler gewesen. Er habe nur den Verdacht nicht auf sich lenken wollen. Das Verhältnis zu L. setzte sich nach seinen Angaben auch nach dem Mord fort; doch sei dies immer distanzierter geworden. In einer noch wesentlich umfangreicheren Begründung forderte einer der beiden Strafverteidiger die sofortige Haftentlassung: Ein dringender Tatverdacht gegen K. sei nicht gegeben. Zwar handele es sich zweifelsfrei um eine Beziehungstat. Diese könne jedoch auch, "von K. mit L.", von L. allein oder von "L. und ihren Helfern" begangen worden sein. Begründet wurde dies unter anderem mit widersprüchlichen Aussagen von L., der als Motiv die Minderrolle als "Zweitfrau" gedient haben könnte. Im Übrigen sei es für einen liebenden Vater nicht "lebensnah", wenn K. seine Frau ausgerechnet am Tag vor dem achten Geburtstag der gemeinsamen Tochter töten würde. In einer ersten Stellungnahme kommentierte der Staatsanwalt die Einlassungen als "Gedankenspiele der Verteidigung", die die Beweislage nicht verändern würde. Das Gericht forderte zur schriftlichen Stellungnahme bis zum heutigen Mittwochabend auf. Der Prozess wird am Freitag mit ersten geladenen Zeugen fortgesetzt. Foto: al

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