Detmold (tl). Viele Smartphone-Nutzer können sich regelmäßige Zusatzposten auf ihrer monatlichen Mobilfunkrechnung nicht erklären. Nur ein versehentlicher Klick auf eine Werbeeinblendung auf dem Smartphone – und schon sorgt ein ungewolltes Abo für zusätzliche Kosten. Wie die Masche funktioniert und wie man sich vor dem unzulässigen Treiben schützt, ist Thema der bis Freitag dauernden Beratungs-Aktion der Detmolder Verbraucherzentrale (VZ) aus Anlass des Weltverbrauchertages am gestrigen Dienstag.
VZ-Beraterin Frauke Heise-Dippel erklärt, wie sich User vor ungewollten Abos schützen können: "Um Abos grundsätzlich zu verhindern, empfiehlt es sich, beim Mobilfunkunternehmen schriftlich eine sogenannte Drittanbieter-Sperre zum Schutz vor unbekannten Abo-Betreibern einzurichten." Natürlich sollte man diesen Schritt sorgfältig abwägen, denn die Sperre bedeutet schließlich auch, dass man Drittanbieter-Dienste grundsätzlich nicht nutzen kann. Wer allerdings ohnehin keine Apps nutzen möchte, ist durch die Sperre auf der sicheren Seite. Zudem lässt sich die Sperre auch jederzeit wieder aufheben. Die Abzocke-Masche läuft folgendermaßen: Unerkannte Firmen schalten Werbebanner in Apps, um ahnungslosen Smartphone-Nutzern mit einem Klick darauf ein kostenpflichtiges Abo anzudrehen. Beraterin Heise-Dippel erläutert: "Anbieter solcher Abzocke-Apps kommen an ihr Geld, weil Mobilfunkbetreiber fällige Beiträge für Serviceleistungen von Drittfirmen über die Telefonrechnung ihrer Kunden abbuchen." Doch wie wird man ein erschlichenes Abo überhaupt wieder los, wenn man auf der Mobilfunkrechnung den unerwarteten Schaden feststellt? Beratungsstellenleiterin Dorothea Nolting betont: "Schnell handeln, und zwar zunächst den Abo-Betreiber identifizieren. Hierzu wendet man sich an den in der Rechnung aufgeführten Kontakt. Die nächsten Schritte: Abo stoppen und Beitrag zurückfordern." Das heißt im Einzelnen: Das ungewollte Abo bei der Abrechnungsfirma oder direkt beim Abo-Betreiber deaktivieren (online oder per Musterbrief der VZ) sowie beim Abo-Betreiber die Rechnung beanstanden und den Betrag zurückfordern. Ganz wichtig: Falls die Rückforderung beim Abo-Betreiber erfolglos bleibt, beim Mobilfunkunternehmen die Rechnung beanstanden und den Betrag von diesem zurückfordern. Wer mehr darüber erfahren möchte, wie die verdeckte App-Abzocke funktioniert und wie man sich dagegen schützen kann, ist eingeladen, sich bis Freitag kostenfrei in der Detmolder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale an der Lemgoer Straße 5 beraten zu lassen. Es gelten die üblichen Öffnungszeiten. "Natürlich werden wir auch weiterhin zu diesem leidigen Thema beraten", so Nolting, "allerdings fallen dann moderate Beratungsgebühren an." Dass Smartphone-Abzocke auch ein Thema ist, mit dem sich Flüchtlinge hierzulande herumzuplagen haben, weiß Brigitte Nolting, Leiterin des Fachbereiches Ordnung, Verkehr, Integration des Kreise Lippe zu berichten. Die VZ stellt deshalb Informationen für Flüchtlinge und Flüchtlingshelfer online auf der Seite "www.verbraucherzentrale.nrw.de".
