LAUENAU/BÜCKEBURG (al). Am kommenden Montag, 14. März, tritt die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Bückeburg als Schwurgericht zusammen. Sie will eine grausige Tat aufklären, die sich am 27. Mai 2015 in einem Wohn- und Geschäftshaus in Lauenau ereignete: Hat damals Uwe K. seine Ehefrau Ines K. umgebracht? Die Staatsanwaltschaft ist davon offenbar fest überzeugt. Sie wirft dem Angeklagten, der seit Ende September in Untersuchungshaft sitzt, vor, Ines K. "heimtückisch und aus nie-drigen Beweggründen getötet zu haben". In einer Pressemitteilung des Landgerichts zum Verfahrensauftakt werden zum ersten Mal gewonnene Erkenntnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft veröffentlicht. Danach soll Uwe K. "seine Ehefrau niedergeschlagen und sie anschließend erstickt haben". Als Tatmotiv wird der Wunsch des Angeklagten angenommen, "mit seiner Geliebten ein neues Leben beginnen zu können". Das Gericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft 52 Zeugen und vier Sachverständige geladen. Ursprünglich waren sogar 64 Zeugen und sechs Gutachter benannt worden. Neben dem Prozessbeginn am kommenden Montag um 9 Uhr sind bereits weitere 15 Folgetermine bis zum 23. Mai angekündigt worden. Bislang schweigt der Verdächtige, der unmittelbar nach seiner Verhaftung die Tat abgestritten haben soll, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Er lässt sich von zwei Anwälten vertreten.
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Prozessauftakt am Montag
Verfahren gegen Uwe K. beginnt
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